Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 1997/17: Bundesgesetz über die Fusion, Spaltung und Umwandlung von Rechtsträgern · 85 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

schreitender Fusionen und Umwandlungen erweist sich zudem je nach den beteiligten Rechtsformen rechtlich als derart komplex, dass ihre Beantwortung auf Dauer nicht einfach der Praxis überlassen werden kann und darf.

Eine Zulassung der gesellschaftsrechtlichen Aufspaltung und Abspaltung ist ohne gesetzliche Grundlage trotz der bestehenden Bedürfnisse der Wirtschaft nicht möglich. Vielmehr hat der Gesetzgeber die erforderlichen Entscheidungen unter Abwägung aller berührten Interessen zu treffen und die für diese Vorgänge unabdingbare Rechtssicherheit durch die Formulierung klarer gesetzlicher Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere ist der Schutz von Gläubigern und Minderheiten sicherzustellen und vom Gesetzgeber inhaltlich zu definieren.

13 ZIELE DER NEUREGELUNG

Der Vorentwurf zu einem Fusionsgesetz will in einer Zeit rascher Veränderungen durch die Schaffung neuer privatrechtlicher Optionen eine grössere Beweglichkeit in der rechtlichen Organisation von Unternehmen, Vereinen und Stiftungen ermöglichen und dabei die erforderliche Rechtssicherheit und Transparenz gewährleisten. Die neuen Vorschriften bezwecken eine wesentliche Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten und eine Erleichterung der Anpassung rechtlicher Unternehmensstrukturen an aktuelle Bedürfnisse, ohne dabei die Interessen der Gläubiger und der Minderheitengesellschafterinnen und -gesellschafter zu vernachlässigen. Gleichzeitig stellen sie eine Harmonisierung der schweizerischen Rechtsordnung mit dem Recht der Europäischen Union sicher (vgl. hinten Ziff. 192). Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Revitalisierung der Wirtschaft.

Mit dem Einbezug der Fusion und der Umwandlung von Instituten des öffentlichen Rechts will der Vorentwurf auch die dringend erwünschten gesetzlichen Grundlagen für die Überführung öffentlichrechtlicher Institute in das Privatrecht schaffen. Die Notwendigkeit entsprechender Umstrukturierungen hat sich in jüngster Zeit namentlich bei Kantonalbanken gezeigt.

14 ENTSTEHUNG DES VORENTWURFS

Im Rahmen der Verhandlungen zum Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu Beginn der neunziger Jahre stellte das Bundesamt für Justiz bei rechtsvergleichenden Arbeiten fest, dass die schweizerische Regelung der Fusion wichtige Fragen offen lässt und dass in der Schweiz die Möglichkeit einer Spaltung von Rechtsträgern fehlt. Gleichzeitig zeigte sich in der Wirtschaft ein zunehmendes Bedürfnis nach Flexibilisierung der Unternehmensstrukturen und insbesondere nach rechtsformüberschreitenden Fusionen und Umwandlungen. Das Bundesamt für Justiz beauftragte daher im Oktober 1992 Herrn Prof. Dr. iur. FRANK VISCHER, Basel, einen Expertenentwurf für eine Neuregelung der Fusion von juristischen Personen unter Einschluss des Vereins und der Stiftung zu erarbeiten. Gleichzeitig wurde der Experte beauftragt, einen Regelungsvorschlag für die Spaltung von Gesellschaften vorzulegen; später wurde der Auftrag auf die Umwandlung der Rechtsform erweitert.