Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 1999/10: Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · 83 Seiten
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delsgesetzbuches hineinzulesen. Nach gefestigter Rechtsauffassung kann Komplementärin eine Kapitalgesellschaft oder auch eine Stiftung sein.
422.2 Sonderausprägungen und typische Ausprägung dieser Kombination
In der Praxis wurde seit dem Ersten Weltkrieg eine grosse Anzahl von gesellschaftsrechtlichen Sonderausprägungen entwickelt (wie die AG & Co. KG, die Stiftung & Co. KG), auf die hier nicht weiter einzugehen ist. Für die Abwägung der Vor- und Nachteile ist vielmehr auf die typische Ausgestaltung der Rechtsform abzustellen: In einer Kommanditgesellschaft, die als Trägerin eines Unternehmens fungiert, ist der vom Gesetz vorgeschriebene unbeschränkt haftende Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Geschäftsanteile dieser „Komplementär“-GmbH werden normalerweise proportional den Kommanditisten zugeordnet. Die Komplementär-GmbH nimmt als juristische Person für die Kommanditgesellschaft exklusiv die Geschäftsführung wahr und tritt allein nach aussen auf. Die Kommanditisten beschränken sich auf das Innenverhältnis.
423 Hauptvorteile der GmbH & Co. KG in ihrem Entstehungsland
In der deutschen Lehre und Praxis schreibt man der GmbH & Co. KG gegenüber der reinen GmbH einerseits und gegenüber der reinen Kommanditgesellschaft anderseits in der Regel vier Hauptvorteile zu:
1. Verbindung der internen Organisationsform einer Personengesellschaft mit extern be-
schränkter Haftung;
2. Personengesellschaft mit Geschäftsführung ohne unbeschränkte persönliche Haftung;
3. Ermöglichung der Fremdorganschaft;
4. Erleichterungen bei Rechnungslegung und Publizität.
Dagegen spielt in Deutschland die Frage der steuerlichen Doppelbelastung von Kapitalgesellschaften – im Unterschied zur Schweiz – seit der Körperschaftssteuerreform von 1977 nicht mehr die gleiche Rolle wie früher, vgl. dazu hinten Ziff. 424.
423.1 Verbindung der internen Organisationsform einer Personengesellschaft mit extern beschränkter Haftung
Da der einzige unbeschränkt haftende Gesellschafter einer GmbH & Co. KG eine Kapitalgesellschaft – nämlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – ist, beschränkt sich im Endergebnis das Risiko des ganzen Unternehmens, das in dieser Rechtsform am Wirtschaftsverkehr teilnimmt, wie folgt:
− hinsichtlich der Kommanditisten, weil deren Haftung definitionsgemäss auf die im
Handelsregister eingetragene Kommanditsumme begrenzt ist; und
− hinsichtlich der Komplementär-GmbH, weil deren Gesellschafter nicht über die im
Gesetz definierte, beschränkte Haftung hinaus für die Gesellschaftsschulden einzustehen haben.
Die GmbH & Co. KG erlaubt also, zwei vor allem für KMU wesentliche Eigenarten zu kombinieren, nämlich die informelle und flexible innere Organisationsform einer Personengesellschaft mit dem beschränkten Risiko einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.