Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten
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• Die vorgeschriebene Verwendung der Standardsprache bei Themen von natio-
nalem Interesse (Art. 18 Abs. 4) ist nach Ansicht der SRG und des Kantons VS überflüssig. Im Presserat blieb die Frage umstritten. Der Kanton TI unterstreicht die Wichtigkeit dieser Anforderung, und der SGB will die Verpflichtung ausdehnen auf Informationssendungen und Sendungen zu gesellschaftlichen Themen mit informativem Charakter
Zahlreiche Eingaben verlangen eine Ergänzung des Programmauftrages. Die Vorschläge beziehen sich u.a. auf
- die Eigenheiten des Landes und Bedürfnisse der Kantone (Kanton LU),
- die Bedürfnisse der sinnesbehinderten – neben hör- auch sehbehinderten -
Menschen (Dachorganisation Behindertenhilfe, Bund Schwerhörigen-Vereine , Invalidenverband, Blindenverband, Pro Senectute),
- die Pflicht zur Ausstrahlung kinder- bzw. jugendgerechter Sendungen (UBI),
- die ausgewogene Berücksichtigung der verschiedenen Musikstilrichtungen
(Musikpädagogischer Verband),
- die Verpflichtung der SRG, interne Massnahmen zur Qualitätssicherung – ver-
bunden mit jährlichen Berichterstattungspflichten - zu ergreifen (SGKM).
6.2.3.2 Programmangebot (Art. 19 Abs. 2)
Nach Art. 19 Abs. 2 des Entwurfs bestimmt der Bundesrat die Anzahl der Radio- und Fernsehprogramme der SRG in der Konzession. Verschiedene Eingaben verlangen eine Beschränkung des SRG-Programmangebots auf Gesetzesstufe: Economiesuisse, TeleSuisse, SW, SWA, IGEM, Promarca ua. Im gleichen Sinn wollen Swisscable, Cablecom, PRS, TeleM1, TeleTell, Radio Argovia, Pool 2000, TeleNewsCombi, ASUT und SICTA höchstens je zwei Radio- und TV-Programme pro Sprachregion zulassen, der Gewerbeverband, HEV und BTM höchstens je eines, und die SVP möchte das zweite SRG-Fernsehprogramm im Tessin fallen lassen. JF will den Service-public-Auftrag auf Fernsehen beschränken und das Radio dem Markt überlassen. Die FDP möchte das SRG-Programmangebot auf dem heutigen Stand einfrieren.
Auf der anderen Seite lehnt die CVP Einschränkungen tendenziell ab und vertritt die SP die Ansicht, der SRG dürften keine Entwicklungsoptionen verbaut werden. Weiter wird verlangt, es sei eine Bestandes- und Entwicklungsgarantie für die SRG ins Gesetz zu schreiben (Kantone SO, UR; Publikumsrat DRS, RFZ, RDRS) und eine Mi ndestanzahl zur Erfüllung des Service-public-Auftrages notwendiger Programme zu statuieren (Publikumsrat DRS, RFZ, RDRS).
Der 2. Satz von Art. 19 Abs. 2 ermöglicht dem Bundesrat die Konzessionierung von Programmen, die zur Erfüllung des Leistungsauftrages nicht notwendig sind. Die SP fragt sich, weshalb der SRG diese Möglichkeit offen stehen sollte. Ablehnend äussern sich die Kantone ZH, BS, BL und Tamedia/TV3; zumindest skeptisch sind Sat 1, Presse TV, Teleclub. Demgegenüber wehrt sich die SRG gegen jegliche Einschränkung. ACSI will an der bisherigen Regelung festhalten.