Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten

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grammen mit maximal 50‘000 erreichbaren Haushalten; die Verbreiter müssten diese Kosten indessen nicht selber übernehmen, sondern würden aus den Empfangsgebühren entschädigt.

Auf der anderen Seite wird eine kostendeckende Entschädigung als ungenügend bezeichnet und eine marktübliche Entschädigung gefordert (Economiesuisse, Swisscable, Cablecom, ASUT, SICTA). Die Swisscom wehrt sich gegen eine verdeckte Subventionierung zu Lasten der verpflichteten FDA und prophezeit, unter dem vorgesehenen System lasse sich höchstwahrscheinlich kein Netzbetreiber finden, der in den Aufbau eines digitalen Netzes investieren würde.

Swisscom kritisiert auch die vorgesehene Orientierung an in- oder ausländischen Vergleichswerten (benchmarking, Art 51 Abs. 3 Satz 2). Swisscable befürchtet eine Schwächung der Kabelnetzbetreiber, während die SRG festhält, ausländische Vergleichswerte seien aus topographischen und vertraglichen Gründen heikel und benachteiligten aus heutiger Sicht die zugangsberechtigten Programmveranstalter.

6.6.3.7 Regelung für Private ohne Zugangsrecht

Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Privaten ohne Zugangsrecht schutzbedürftig sind und zumindest einen Anspruch auf chancengleichen, angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang erhalten sollten (Kanton ZH, Schweizer Presse, Tamedia/TV3, Teleclub, Sat 1, Presse TV, BTM). Es sei fraglich, ob das Kartellrecht einen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung biete. Besonders benachteiligt seien nicht zugangsberechtigte Programme gegenüber den eigenen Programmen eines Kabelnetzbetreibers, weshalb ein grundsätzliches Verbot der Vereinigung von Veranstalter- und Verbreiterfunktion angeregt wird (Kanton ZH, Teleclub, Sat 1, Presse TV).

6.6.4 Kostenlose Kabelverbreitung bestimmter ausländischer Programme

Die dem Bundesrat eingeräumte Möglichkeit, gewissen ausländischen Programmen zur unentgeltlichen leitungsgebundenen Verbreitung zu verhelfen (Art. 52 des Entwurfs) stösst auf die Opposition schweizerischer Programmveranstalter (u.a. Tele-Suisse, PRS, TeleM1, TeleTell, Radio Sunshine, BTM). Ablehnend äussern sich auch der Kanton ZG, Economiesuisse, Gewerbeverband, HEV, Cablecom, Swisscable, ASUT, SICTA, Medien-Forum. Die SRG zweifelt an der EU-Kompabilität einer einseitigen Privilegierung und will die Bevorzugung auf ausländische Programme mit SRG-Beteiligung beschränken. Die Kantone BS, BL hegen Sympathie für die Bestimmung, falls Programme wie Arte, 3sat oder BBC gemeint sind, befürchten aber eine willkürliche Praxis.

6.6.5 Beiträge zur Förderung neuer Technologien

Mehrere Eingaben verlangen staatliche Beiträge für die Forschung und Entwicklung im Bereich neuer Übertragungstechnologien. Diese sei kostenintensiv und werde im Ausland teilweise stark gefördert. Eine konkurrenzfähige Infrastruktur bedinge eine gezielte Unterstützung. Die FDP regt an, eine Grundlage für derartige Beiträge zu suchen; in ähnlicher Richtung äussern sich z.B. Schweizer Presse, VSP, CTVR. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer möchten die Kosten aus dem Ertrag der Funkkonzessionsgebühren finanzieren (Art. 39 FMG): TeleSuisse, SRG, VSP, Te-