Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten

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leM1, TeleTell (vgl. dazu die Forderung nach Investitionshilfen aus dem Ertrag der Funkkonzessionsgebühren; Ziffer 6.4.3, letzter Absatz). Andere wollen für dieses Vorhaben einen Anteil aus den Empfangsgebühren einsetzen (Medien-Forum, SW, SAB, Bergradios), was Presse romande ablehnt.

6.7 Behördenorganisation

Der RTVG-Entwurf sieht eine grundlegende Umgestaltung der Behördenorganisation vor. Die Zuständigkeit des Bundesrates beschränkt sich künftig weitgehend auf die Konzessionierung der SRG (Art. 19), die Regelung ihrer Konzessionierung, den Erlass von Verordnungsvorschriften sowie gewisse Wahlkompetenzen. Ein Grossteil der Vollzugs- und Aufsichtskompetenzen im Rundfunkbereich wird an eine verwaltungsunabhängige Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien (Kommission) abgegeben.

6.7.1 Schaffen einer neuen, verwaltungsunabhängigen Kommission

CVP, Economiesuisse und Gewerbeverband begrüssen die vorgeschlagene Umgestaltung, welche der Konvergenz Rechnung trage und eine Vereinfachung des Vollzugs erlaube. Die UBI betont zudem, das Modell trage der international verbreiteten Forderung nach unabhängigen Behörden im Kommunikationsbereich Rechnung. Die neue Struktur befürworten grundsätzlich auch JF, Kantone BS, BL, VSP, Swisscable, VIT, Sunrise.

Wegen des Defizits an demokratischer Einflussmöglichkeit äussert der SGB Bedenken gegenüber einer Auslagerung staatlicher Kompetenzen (Outsourcing). Auch der Kanton VS wendet sich gegen neue zentralistische Behörden, die schlussendlich niemandem Rechenschaft schuldig seien. Ähnliche Bedenken äussern SRG, RDRS, RFZ, Kanton AG, SW. Letztere regt an, die Form eines eidgenössischen Instituts zu prüfen.

Verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmern erscheint der Wandel zu radikal. Es wird gefordert, bewährte Teile der heutigen Ordnung - allenfalls in modernisierter Form - weiterzuführen (SRG, Kantone SO, ZG, OW, CTVR). Die vorgesehene Behördenorganisation wird als komplex bezeichnet (Kantone JU und VS, RRR) und es werden Kompetenzkonflikte unter den verschiedenen Behörden befürchtet (Kanton GE, CTVR).

Der Kanton VS und die AZ-Mediengruppe vermögen kein Bedürfnis für eine Revision zu erkennen. Der Kanton LU wehrt sich nicht gegen punktuelle Verbesserungen, kritisiert aber die Regelungsdichte und bezeichnet das System als überinstrumentiert.

6.7.2 Aufgaben der Kommission

6.7.2.1 Allgemeine Bemerkungen

Widerstand gegen die Schaffung der Kommission hat namentlich wegen ihrer umfangreichen Kompetenzen geregt. Bedenken gegenüber der Machtkonzentration bei einer „Superkommission“ äussern beispielsweise verschiedene Parteien (CVP, SP, SVP, LPS), mehrere Kantone (AG, LU, ZH, AI, AR, GL, SG, SH, TG, VS) und Organisationen (Economiesuisse, Swisscom, Suisa, ASUT, SICTA). VIT und Sunrise