Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/17: Asylgesetz, Teilrevision · 71 Seiten
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Abgeltungen
AI, AR, BE, BL, GL, NW, OW, SH, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, SODK: Das Konzept der strategischen Leistungsbereitschaft (Sockelbeiträge) soll beibehalten werden.
FR, GR, JU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZH, VKF: Die Verwaltungskosten sollen nicht im Rahmen der Globalpauschale abgegolten werden.
FDK: Die Verwaltungskosten sollten ganz in die Globalpauschalen integriert werden.
SO: Die vorgeschlagenen Berechnungsformeln werden abgelehnt.
AG: Es ist für die Kantone unmöglich, die längerfristigen finanziellen Folgen abzuschätzen.
LU, UR, SZ, EKA, FDK, SKOS, SODK, SSV: Die Pauschalen sind auf Grund verlässlicher Zahlen in Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu definieren und zu berechnen.
SKOS: Die Pauschalen sollen in einer gemischten Arbeitsgruppe (Bund, Kt, Städte, Gemeinden, Hilfswerke) neu berechnet werden.
SSV: schlägt die Schaffung einer gemischten Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Finanzierungsbereichs vor.
AI, AR, LU, SO, SZ, UR, EKA, AOZ, FDK, SGV, SKOS, SODK, SSV, Stadt Bern: Das Prinzip der vollen Kostendeckung für kostengünstige Lösungen im Sozialhilfebereich soll beibehalten werden.
AR, FR, SZ, VD, FDK, SKOS, SODK, SSV, Stadt Bern: Die Abgeltungen sollen regelmässig an die Kostenentwicklung (und die Teuerung: SSV, Stadt Bern) angepasst werden.
SBK, Stadt Bern: Der Unterstützungsstandard für Asylsuchende darf nicht noch weiter gesenkt werden.
SSV: Die Abgeltungspauschalen können nicht mehr weiter reduziert werden, ohne dass das Recht auf Existenzsicherung tangiert wird.
SVP: fordert, dass die Minimalisierung der Sozialhilfeleistungen nach
abgelaufener Ausreisefrist wieder in den Entwurf aufgenommen wird.
VKF: möchte prüfen, ob die Reduktion der Sozialhilfe eine Auswirkung auf die Attraktivität der Schweiz als Asylland hätte. Die Kriterien für die Reduktion müssten vom Bund festgelegt werden.
SVP: Die Vorlage zielt auf eine kosmetische Korrektur der Kosten ab.
KSF: Die Aufteilung in 2 Stufen stellt eine wesentliche Verbesserung dar und kann eine Teilklärung für die korrekte und zweckbestimmte Verwendung der Bundesmittel bringen.