Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/17: Asylgesetz, Teilrevision · 71 Seiten
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EKR: warnt davor, für die Bestimmung des Grundbedarfs und des Existenzminimums für Asylsuchende Ansätze zu entwickeln, die von denjenigen der SKOS abweichen, da dies einer Diskriminierung gleichkomme (Art. 82 AsylG).
Stufe 1
Zustimmung eher Zustimmung eher Ablehn ung Ablehnung
FR, GR, NE, TG, CAR AI, BE, BL, SH, SZ, AG, AR, SO, ZH, SPS, NW, OW, TG, UR KSF, SSF,
VD, VS, ZG,
CVP, SFH,
SGB,
EKA: grundsätzlich keine Einwände gegen eine Differenzierung der Pauschale in eine Grundfinanzierung und in eine leistungsabhängige Finanzierung. Es sollte aber auf Gesetzesstufe festgehalten werden, welche Leistungen mit dieser Pauschale abgegolten werden.
TG: Die Umschreibung von Stufe 1 und 2 ist zu wenig griffig.
BS, ZG: Die Frage des Umgangs mit Teilzeiterwerb und Tieflohnarbeiten ist nicht gelöst.
AI, AR, BE, BL, FR, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, UR, VD, VS, ZH, SPS, SFH, CAR, SODK, AOZ, CSP, KSF, SGB, SRK, SSF: Die effektiven Kosten können nicht mit Stufe 1 gedeckt werden, da diese niedriger angesetzt ist, als die heutige Pauschale. Die 34 Franken decken die Ausgaben nicht.
SZ: Der Gesamtbetrag der Stufe 1 und 2 der Pauschale bleibe nahezu unverändert. Es ergibt sich aber eine markante Verschiebung von Stufe 1 zu Stufe 2.
AR: Das Verhältnis der Beiträge der Stufen 1 und 2 ist unrealistisch.
SFH, CAR: Für die Bestimmung des Grundbedarfs im Asylbereich sind die SKOS-Richtlinien zu beachten.
BS, SVP, SODK, SFH, CAR, AOZ, EKFr: schlagen die Ausarbeitung von gesamtschweizerischen Sozialhilfestandards für Asylsuchende vor.
Erwerbstätigkeit
BE, BL, BS, FR, LU, NE, NW, OW, SH, VD, VS, SPS, CAR, CSP, HEKS: Im Bereich der Anreize zur Förderung der Erwerbstätigkeit soll kein Unterschied zwischen Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen gemacht werden.
BS: Die Diskrimination der Asylsuchenden bezüglich des Zugangs zum Arbeitsmarkt erschwert ihre Möglichkeiten nach erfolgter vorläufiger Aufnahme eine Beschäftigung zu finden.
BS, SZ: De facto besteht ein Arbeitsverbot für alleinstehende Asylsuchende.
SPS: Das System birgt das Risiko, dass Asylsuchende vom Arbeitsmarkt ferngehalten werden.