Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/19: Strafprozessordnung · 108 Seiten
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Hˆhere Kosten74;
F¸r Mehrheit der Kantone neu75;
Zu grosse Machtkonzentration und/oder Verantwortung beim Staatsanwalt, Ver-
lust des Vier-Augen-Prinzips76;
Staatsanwalt kann nicht wirklich unabh‰ngig und objektiv sein, wenn er zun‰chst
ermittelt und dann Anklage vertritt77;
Modell macht Kompensationsmassnahmen nˆtig: Zwangsmassnahmengericht,
Ausbau der Verteidigungsrechte, umfassende Rekursmˆglichkeiten gegen Untersuchungshandlungen, Ausbau der Unmittelbarkeit78;
Erhˆhtes Risiko der EMRK-Widrigkeit79;
Gefahr der Verl‰ngerung des Vorverfahrens80;
Modell ist auf Bek‰mpfung bestimmter, schwerer Formen der Kriminalit‰t zuge-
schnitten und l‰sst die Ñnormaleì ausser acht81;
Modell privilegiert den finanzstarken Beschuldigten82;
Gefahr der Frontenbildung zwischen Staatsanwalt und Beschuldigtem83.
Zur Frage, welches Modell gegen¸ber dem Staatsanwaltschaftsmodell II den Vorzug verdienen w¸rde84, ‰ussern sich
12 Vernehmlasser f¸r das Untersuchungsrichtermodell I85;
13 Vernehmlasser f¸r das Untersuchungsrichtermodell II86;
4 Vernehmlasser f¸r das Staatsanwaltschaftsmodell I87.
4.3 Eingriffe in die Gerichtsorganisation der Kantone
Sieht man von der Modellfrage ab, ‰ussern sich nur wenige Vernehmlasser zur Frage, wie sich der Vorentwurf auf die Gerichtsorganisation der Kantone auswirkt. Dabei wird die vorgeschlagene Lˆsung zum Teil als ausgewogen und zweckm‰ssig bezeichnet88, zum Teil werden die Eingriffe in die kantonale Organisationshoheit als zu weitgehend kritisiert89; ein Vernehmlasser spricht sich angesichts der engen Verbindung zwischen Verfahren und Gerichtsorganisation f¸r eine mˆglichst breite Verein-
74 AR, OW, SH, SZ, TG, VD, Police VD, Police Lausanne. 75 BE, LU, NE, TG, SVP, CP. 76 FR, GL, LU, OW, VD, CP, FRSP, Avocats GE, Police VD, Police Lausanne, SSV, Uni Lausanne. 77 JU, LU, NE, OW, VD, GPS, CP, AJP, Police VD, Police Lausanne. 78 TG, VD, VS, SSV. 79 FR, TG, VD (auch verfassungsrechtliche Bedenken wegen Unterstellung des Untersuchungsbeamten unter die Staatsanwaltschaft und damit unter die Exekutive). 80 FR. 81 GL, VD (mit dem zus‰tzlichen Hinweis, dass die komplexen Wirtschaftsf‰lle k¸nftig ohnehin vom Bund beurteilt werden). 82 NE, VD. 83 LU, StA AG (mit zus‰tzlichem Hinweis auf erhˆhte Korruptionsanf‰lligkeit). 84 Frage 1.2 des Fragenkatalogs. 85 AG, GL, JU, VD, VS, GPS, CP, CVAM, AJP, Police VD, Uni Lausanne. 86 BE, FR, LU, NE, NW, OW, TG, SVP, IKS, KKPKS, Stapo SG, VSPB. 87 LPS, FRSP (auch Untersuchungsrichtermodell I w‰re machbar), Avocats GE, SAV (falls Staatsanwaltschaftsmodell II scheitern w¸rde). 88 GE, NE (mit Vorbehalt), SH, ZH, FDP, HEV, StA GE. 89 TG, SVP, CP.