Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/19: Strafprozessordnung · 108 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 27Fedlex · Ergebnisbericht

Die in Abs. 2 vorgesehene Mˆglichkeit, die Befugnisse der Beschwerdeinstanz dem Berufungsgericht zu ¸bertragen, wird teilweise als problematisch angesehen.140

6.1.5 Berufungsgericht, Art. 27

Siehe dazu unten Ziff. 14.3.

6.2 2.ñ7. Kapitel: Sachliche Zust‰ndigkeit, Gerichtsstand, Rechtshilfe, Ausstand und Verfahrensleitung (Art. 28-70)

Bei der Rechtshilfe wird zu Art. 50 Abs. 2 bemerkt, dass nur solche Zwangsmassnahmen von der direkten Rechtshilfe zwischen Polizeibehˆrden ausgeschlossen sein sollten, deren Anordnung der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vorbehalten ist.141 Die Frist zur ‹berstellung festgenommener Personen (Art. 56 Abs. 2) wird mit Blick auf das Konzept Ñtrain streetì (Zuf¸hrung an Werktagen innert 48 Stunden, keine Transporte an Samstagen, Sonn- und Feiertagen), als zu kurz angesehen.142

Die Bestimmungen ¸ber den Ausstand (Art. 62ñ66) werden in verschiedener Hinsicht kritisiert. Neben zwei Vernehmlassern, die eine grundlegende ‹berarbeitung anregen143, wird im Wesentlichen vorgebracht: die Formulierung des allgemeinen Ausstandsgrunds in Art. 62 lit. e sei zu eng144; in Art. 64 Abs. 2 sei ausdr¸cklich zu sagen, wann die 10 t‰gige Frist zu laufen beginnt (Kenntnis des Ausstandsgrunds)145; zum Verfahren (Art. 65) wird vorgebracht, dass entgegen Abs. 2 auch ¸ber unbestrittene Gesuche die in Abs. 3 genannten Behˆrden entscheiden sollten146, dass der generelle Ausschluss des Beweisverfahrens nach Abs. 3 zu weit gehe147, dass im selben Absatz auch Gesuche gegen¸ber Mitgliedern des Zwangsmassnahmengerichts geregelt werden m¸ssten148 und dass entgegen Abs. 4 die Einreichung eines Gesuchs Suspensivwirkung haben sollte149. Schliesslich werden die Regelungen in Abs. 5 und 6 als unklar kritisiert.150

Im Kapitel ¸ber die Verfahrensleitung (Art. 67-70) wird zu Art. 67 lit. c angeregt, dass die Verfahrensleitung in Kollegialgerichten auch an delegierte Richterinnen und Richter soll ¸bertragen werden kˆnnen.151

140 FR, ZG, Avocats GE, SAV, Stapo SG. Ausdr¸cklich daf¸r: BL. 141 BL, BE, SO, TG, KKPKS, VSPB. Auch bei direkter Rechtshilfe muss Polizei bei Dringlichkeit Zwangsmassnahmen ergreifen kˆnnen: SG. 142 So, SG, TG, KKPKS, VSPB. 143 BE (Unterscheidung zwischen Ausschluss- und Ablehungsgr¸nden), LPS (Ausstandsgr¸nde nach Strafbehˆrde differenzieren). 144 JU, TI, LPS, Uni ZH. 145 BL, BS, JU, SG, TG, ZH, StA GE, StA AG, Uni ZH. 146 BE, SG, LPS (Entscheid in jedem Fall durch unabh‰ngige Behˆrde). 147 ZH, SAV, Uni ZH. 148 BL, BS. 149 AJP, DJS, Avocats GE. 150 Abs. 5: BE, SG, ZH, SAV, Uni ZH. Abs. 6: BL, TG. Beide Abs‰tze ¸berarbeiten: BS, LPS. 151 AG, LU, ZG.