Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/9: Schweizerisches Strafgesetzbuch (Revision der Art. 123, 189 und 190 StGB) · 19 Seiten

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det, gibt die Definition dieser Begriffe zu zahlreicher Kritik Anlass. Mehrere Vernehmlasser regen an, die Kriterien "gemeinsamer Haushalt" (ungerechtfertigte Rechtsungleichheit im Verhältnis zu verheirateten Paaren)24 und "auf unbestimmte Zeit" ersatzlos zu streichen25.

Der Kanton FR schlägt vor, den Schutz auf "Familiengenossen" im Sinne von Artikel 110 Ziffer 3 StGB (nämlich auf alle Personen, die in gemeinsamem Haushalte leben, das heisst unter dem gleichen Dach schlafen und ihre Mahlzeiten zusammen einnehmen) auszudehnen, da sich diese Personen gleichsam auch in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden.

2.2.2 Schutzdauer

Der Vorschlag, die Verfolgung von Amtes wegen bis zu einem Jahr nach der

Scheidung oder bei nicht verheirateten Paaren nach der Trennung zu erweitern,

ist stark umstritten.

- Zahlreiche Vernehmlasser befürworten stillschweigend oder ausdrücklich die

vorgeschlagene Regelung26.

- Andere schlagen vor, die Schutzdauer auf zwei27, drei28, vier (vgl. Art. 114

ZGB)29 oder sogar auf fünf Jahre30 zu erweitern, da die vorgeschlagene Frist von einem Jahr vielfach nicht genügt, um sich von emotionalen und materiellen Bindungen zu lösen, insbesondere, wenn Begegnungen zwischen den Ex-Partnern unvermeidbar sind, so zum Beispiel bei der Ausübung des Besuchsrechts.

- Mehrere Vernehmlasser erachten die Ausdehnung des Offizialcharakters bis zu

einem Jahr nach der Scheidung bzw. Trennung als zu weitgehend und möchten die Partner nur während der Ehe bzw. der hetero- oder homosexuellen Lebensgemeinschaft schützen, da nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft zwischen

24 ZH; Nottelefon Beratungsstelle für Frauen, Interventionsprojekte und –stellen gegen häusliche Gewalt.

25 BL, LU, BS ; Nottelefon Beratungsstelle für Frauen, Schweiz. Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten, Interventionsprojekte und –stellen gegen häusliche Gewalt, Zürcher Frauenzentrale, SKF, BSF.

26 ZH ; BSF.

27 BS ; Dachorganisation der Frauenhäuser.

28 Nottelefon Beratungsstelle für Frauen, Schweiz. Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (3 – 5 Jahre), sek, EFS, SKF (3 – 5 Jahre).

29 Interventionsprojekte und –stellen gegen häusliche Gewalt.

30 BL ; Schweiz. Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (3 – 5 Jahre), SKF (3 – 5 Jahre).