Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/5: Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen (Embryonenforschungsgesetz, EFG) · 41 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 19Fedlex · Ergebnisbericht
entstehe, was gegen BV 119 verstosse. Vor diesem Hintergrund solle das Gesetz ausdrücklich ein Verbot dieser Praktiken enthalten.
Buchstabe c
EVP, GenS, UniZH, UniBS, UniBSm, UniGEb, UniGEm, FMH, SGH, SIG und C.R.-S. würden das therapeutische Klonen zur Herstellung von embryonalen Stammzellen grundsätzlich begrüssen. Es existiert der Wunsch, therapeutisches Klonen als Alternative zur Herstellung embryonaler Stammzellen zuzulassen. Die meisten Stellungnahmen weisen auf den Vorteil der Immunkompatibilität hin, da die embryonalen Stammzellen das nahezu gleiche Genom besitzen, wie die potenziellen Patienten und Patientinnen.
GenS, UniZH und UniGEb vertreten die Meinung, dass aus Artikel 119 BV das Verbot des therapeutischen Klonens nicht hergeleitet werden könne. Zum Zeitpunkt der Entstehung dieses Artikels sei das therapeutische Klonen noch nicht mitgedacht worden. Deshalb beziehe sich Artikel 119 BV nur auf das reproduktive Klonen. Die öffentliche Diskussion über die ethische Vertretbarkeit des therapeutischen Klonens sei bislang in der Schweiz noch nicht geführt worden und müsse dringend nachgeholt werden.
SO, TG, NE, BL und VKS plädieren dafür, die Möglichkeit des therapeutischen Klonens noch offen zu lassen.
BL fragt, ob das therapeutische Klonen nicht ehrlicher und ethisch besser vertretbar sei, als die Zerstörung überzähliger Embryonen. Die Öffentlichkeit habe bislang nicht über das therapeutische Klonen diskutiert.
Viele Vernehmlassungsteilnehmende beanstanden, dass im Entwurf das Verbot des therapeutischen Klonens und der Parthenogenese nicht ausdrücklich verankert ist, was als zentrales Defizit angesehen wird, weil es gegen die Menschenwürde und gegen internationale Normen verstosse. Folgende 17 Stellungnahmen verlangen ein explizites Verbot der obigen Praktiken: SP, SAGW, AAUS, BAGT, GPS, HippoG, INTER, SAG, SEK, SGSG, VFL, Bühlkir, HLI, KSM, NOGE,VKAS, C.M-S.
BS möchte aus verfassungsrechtlichen Gründen das therapeutische Klonen verbieten, da in Artikel 119 BV strikt alle Arten des Klonens verboten sei. Aus medizinischer Perspektive sei das Verbot des therapeutischen Klonens aber sinnlos.
SP befürchtet ein „slippery slope“, wenn kein explizites Verbot des therapeutischen Klonens ins Gesetz aufgenommen werde.
Gesamtüberblick: Therapeutisches Klonen Für therapeutisches Gegen therapeuti- Frage im EFG offen Klonen sches Konen lassen
Kantone - - - BS SO, BL, TG, NE Parteien EVP SP - - -
Organisationen FMH, SIG, Uni ZH, AAUS, BAGT, GPS, VKS
UniBS, UniBSm, Uni- HippoG, INTER, SAG,
GE, UniGEm, SGH, SAGW, SEK, SGSG,
GenS VFL, Bühlkir, HLI,
KSM, NOGE,
Private C.R.-S. C.M-S.. - - -
Total 11 Stellungnahmen 17 Stellungnahmen 5 Stellungnahmen