Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/187: Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (ERVG) · 14 Seiten
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den zuständigen Kommissionen des Parlaments regelmässig Geschäftsgang und Risikolage erläutern.
Weiter verlangt die SP die Veröffentlichung sämtlicher Versicherungsabschlüsse. Der Bundesrat soll dafür die Einzelheiten regeln.
4.6. Rechtsschutz und Strafbestimmungen
Art. 37: „Strafbestimmungen“
SO fordert bei strafrechtlichen Verstössen aus Versicherungsverträgen eine zentralisierte Strafverfolgung beim Bund, da diese effizienter, effektiver und bezüglich Kosten vorteilhafter ist.
4.7. Schlussbestimmungen
Keine Stellungnahme der Vernehmlassungsteilnehmer gingen zu den Artikeln unter den Schlussbestimmungen ein.
4.8. Diverse Stellungnahmen
Stellungnahmen, welche nicht einem bestimmten Abschnitt oder Artikel zugewiesen werden konnten, sind in diesem Kapitel erfasst.
Standort
Die Kantone NE und BL fordern die Standortfrage im Gesetz zu verankern. NE setzt sich für einen Standort in einer Randregion (z.B. Standort in einer Sprachminderheit) ein während BL die Berücksichtigung der Nordwestschweiz bei der Standortwahl fordert.
Berücksichtigung KMU
Die Kantone UR, TI und VS unterstützen die Gesetzesrevision unter der besonderen Berücksichtigung der KMUs.
Personalbestand
SGV und CP sind erstaunt über die im erläuternden Bericht gemachten Aussagen, dass die neue SERV eine Verdoppelung des Personalbestandes zur Folge hat und fordern diesbezüglich weitere Informationen.