Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/187: Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (ERVG) · 14 Seiten

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Staatssekretariat für Wirtschaft Secrétariat d‘Etat à l‘économie Segretariato di Stato dell'economia State Secretariat for Economic Affairs

3. Gegenstand der Vernehmlassungsunterlage

Anlass zur Revision geben die beantragte Einführung der Versicherung des privaten Käuferrisikos und die Ausgestaltung der von Exportrisikogarantie (ERG) auf Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) umbenannten Organisation als öffentlich-rechtliche Anstalt. Vor dem Hintergrund von Privatisierungen in den ausländischen Absatzmärkten und Globalisierung der Produktion spitzt sich eine für die schweizerische Exportwirtschaft schmerzhafte Lücke in der Versicherungsdeckung zu. Unsere ERG kann als einzige staatliche Exportrisikoversicherung private Käuferrisiken nicht direkt versichern. Um diesen internationalen Wettbewerbsnachteil zu eliminieren, soll die SERV in Zukunft private Käuferrisiken in Bereichen versichern können, die vom privaten Markt nicht abgedeckt werden.

Die neuen und erhöhten professionellen Anforderungen an den Betrieb des Versicherungsgeschäfts und die heutigen Ansprüche an ein transparentes und wirkungsorientiertes Verwaltungsmanagement mit klaren Verantwortungszuständigkeiten führen zu einer organisatorischen Neuausrichtung. Für die SERV wurde das Modell „öffentliche Unternehmung Bund“ gewählt, das zur Organisationsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt geführt hat.

Die Revision in diesen beiden Hauptpunkten wurde zum Anlass genommen, die Bestimmungen des aus dem Jahre 1958 stammenden ERG-Gesetzes einer Totalrevision zu unterziehen.

4. Wertneutrale Auswertung der Vernehmlassung

Die Auswertung der Vernehmlassungsresultate erfolgt geordnet nach eingebrachten Themen der Vernehmlassungsteilnehmer. Dabei werden die Themen den ebenfalls bei der Gliederung des Gesetzes angewandten Abschnitten Allgemeine Bestimmungen, Abschluss und Abwicklung des Versicherungsgeschäftes, Organisation und Personal, Finanzen, Wahrung der Bundesinteressen, Rechtschutz und Strafbestimmungen sowie Schlussbestimmungen zugeordnet. Kommentare, welche nicht direkt einem Abschnitt oder einem bestimmten Gesetzesartikel zugeordnet werden konnte, werden unter Kapitel 4.8. „Diverse Stellungnahmen“ erfasst. Stellungnahmen, welche zu den anzahlmässig meisten Stellungnahmen geführt haben, werden in jeweiligen Unterkapiteln zu den erwähnten Abschnitten einzeln aufgeführt.

4.1. Allgemeine Bestimmungen

Es ist zu beachten, dass die in den Unterkapiteln 4.1.1 – 4.1.3 behandelten Themen (Internationale Wettbewerbsfähigkeit des privaten Käuferrisikos, Eigenwirtschaftlichkeit und Subsidiarität) in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen, so dass eine eindeutige Zuordnung der jeweiligen Stellungnahmen zu diesen Punkten nicht immer eindeutig vorgenommen werden konnte.

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