Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/205: Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht · 99 Seiten

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und WWF verlangen gar, dass die weltweit einheitliche Klassifizierung und Kennzeichung von Stoffen nach GHS bereits jetzt aufgenommen wird. Auch EAWAG findet, dass obwohl GHS in der EU noch nicht implementiert ist, die Schweiz dieses Klassifizierungssystem bereits einführen sollte. Globale Harmonisierung solle Priorität vor einer Harmonisierung mit der EU haben, zumal zu erwarten sei, dass die EU das GHS auch in REACH implementieren werde. EAWAG hält im Weiteren fest, dass sowohl GHS wie auch das revidierte TGD der EU (Technical Guidance Document in Support of Commission Directive 93/167/EEC an Risk Assessment for New Notified Substances) Ansätze zur Bewertung von Zubereitungen und Mischungen aufzeigen, die in den jetzigen Entwürfen zu wenig berücksichtigt würden.

4.6 Auswirkungen auf KMU's

Nachfolgend sind verschiedene Themen angeführt, welche die Vernehmlassungsteilnehmer mit den KMU's in Verbindung bringen.

econom hält fest, dass die bevorstehende Umstellung zwar einen wichtigen Effort von den KMU's verlange, gleichzeitig bringe sie aber auch administrative Erleichterungen. Die Firma KFN weist grundsätzlich auf die insgesamt deutlich wachsende Belastung der KMU's durch Gesetze und Verordnungen hin und bestreitet einen im Verhältnis zum Aufwand stehenden Nutzen des neuen Chemikalienrechts in Bezug auf die Kalkindustrie. Die Vorlage sei allenfalls für Grossunternehmen der chemischen oder pharmazeutischen Industrie mit entsprechenden Fachexperten noch zumutbar.

Verschiedene Wirtschaftsverbände und Firmen (ACIMA, AGVS, Coop, econom, ecoswiss, HKBB, KVS, SGCI, sgv, SKW, swissmem, VSAI, VSLF, VSSI) halten fest, dass mit der Einführung dieser neuen und umfassenden Chemikalienregelungen Zusatzbelastungen auf die Firmen zu kommen. Davon dürften vor allem KMU's und Unternehmen betroffen sein, die mit der bestehenden Gesetzgebung der EU nicht vertraut seien. Gefordert wird deshalb, dass entsprechende Informationen und Vollzugshilfen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Vollzugsbehörden rechtzeitig bereitgestellt werden. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer (KVS, SGCI, SKW, VSLF) erklären sich bereit, hier mitzuhelfen. Nach Pharma muss für die Information der Firmen, insbesondere bei einer späteren Inkraftsetzung, genügend Zeit zur Verfügung stehen. Zu beachten sei, dass viele Firmen Umstellungen normalerweise auf Jahresende vornehmen würden. VBSA ist der Ansicht, dass die aktuelle Regelungsdichte insbesondere für KMU's nahezu nicht mehr überschaubar sei, und bittet deshalb dringend zu den jetzigen wie auch zu den zukünftigen Erlassen für die direkt Betroffenen klar und verständlich formulierte Umsetzungshilfen zur Verfügung zu stellen. Auch politische Parteien (CVP, FDP) betonen, dass der Bund die in der Branche tätigen KMU's eng unterstützen müsse, um eine flüssige Umstellung zu ermöglichen. In Zusammenarbeit mit den Branchen erarbeitete Informationen seien insbesondere für KMU's unerlässlich.

BL begrüsst die Selbstverantwortung, weist aber darauf hin, dass viele Betriebe, die neu eine Selbstkontrolle durchführen müssen, nicht über die fachlichen und personellen Ressourcen verfügen. Zumindest in der Einführungsphase sollte ihnen deshalb von behördlicher Seite umfassende Hilfestellung gewährt werden.

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer haben im Zusammenhang mit einer Verlängerung der Übergangsfristen explizit auf die Situation der KMU's hingewiesen. Für Vernemlassende aus der Wirtschaft (econom, ecoswiss, HKBB und SGCI) wie auch für politische Parteien (CVP, FDP, SVP) sind die Übergangsfristen zu verlängern. Die vorgeschlagenen kurzen Fristen würden in den ersten Monaten nach Inkraftsetzung eine Flut von Meldungen und Mitteilungen auslösen, die weder von den Firmen noch von den Behörden bewältigt werden könnten. Es sei insbesondere zu berücksichtigen, dass KMU's ohne Vorkenntnisse der Gesetzgebung der EU sich zuerst informieren müssten. Econom, ecoswiss, HKBB SDV und SGCI finden eine Verlängerung der Übergangsfristen insbesondere für die zahlreichen, nicht mit den EG-Recht vertrauten KMU's angemessen. SDV weist explizit darauf hin, dass Drogisten als Vertreter der KMU's praktisch keine Vorkenntnisse der Gesetzgebung der EU haben, weshalb eine angemessene Verlängerung der Übergangsfristen gefordert wird. Für SFR müssen die Übergangsfristen an reale Gegebenheiten, welche die betriebswirtschaftlichen Bedürfnisse der Unternehmen berücksichtigen, angepasst werden. Detaillierte Stellungnahmen zur Verlängerung der Übergangsfristen finden sich in 5.1 (Art. 91-96 ChemV) und 5.3 (Art. 60 VBP).

Vereinzelt wurden im Zusammenhang mit den KMU's auch die Kosten und Gebühren thematisiert. So weist APDP darauf hin, dass sich KMU's bei den hohen Gebühren (vgl. 5.6; ChemGebV) die Entwicklung eigener Produkte nicht mehr leisten könnten. Speziell erwähnt werden dabei die Gebühren für Biozidprodukte. APDP glaubt, dass die nationale Bürokratie und die damit verbundenen Kosten die KMU's ruinieren werden und der Wettbewerb damit einigen wenigen Monopolisten überlassen wird. KVS weist mit Nachdruck darauf hin, dass Vollzugsregelungen auf keinen Fall zu einer Verteuerung des Wertschöpfungsprozesses führen dürfen. Insbesondere müssten die „Sachkenntnisse" (Art. 5 ChemRRV) sowie "Fachbewilligungen" (Art. 6 ChemRRV) den besonderen Gegebenheiten und Arbeitsabläufen in KMU's angepasst werden, mit dem klaren Ziel, Mensch und Umwelt gezielt und verhältnismässig zu schützen.