Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/205: Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht · 99 Seiten

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6. Titel: Vollzug

1. Kapitel: Organisation Art. 77 Anmeldestelle und Steuerungsausschuss

AGVS [95] und Swissmem [94] begrüssen die gemeinsame Anmeldestelle und die Aufgabenverteilung zwischen dieser und den Beurteilungsstellen. Gegebenenfalls soll jedoch die Anmeldestelle verstärkt werden.

Abs. 1

Da die Anmeldestelle beim BAG angesiedelt ist, befürchten GP [106] und WWF [167] eine Übergewichtung der Gesundheitsaspekte im Vergleich zu den Umweltaspekten, und beantragen deshalb eine stärkere Integration des BUWAL .

Abs. 2

Aufgrund der Ausdehnung des Geltungsbereichs der Chemikalien-relevanten Vorschriften von VUV und ArGV3 auf jeden beruflichen Umgang mit Chemikalien beantragt suva [102], im Steuerungsausschuss vertreten zu sein. APDP [16] fragt sich, was der Nutzen von BUWAL, seco und Steuerungsausschuss sein soll.

Art. 78 Beurteilungsstellen

AgorA [39] und Prométerre [31] beantragen, dass für Produkte, die in der Landwirtschaft verwendet werden, das BLW als zusätzliche Beurteilungsstelle für landwirtschaftlichen Belange aufgeführt wird.

Bst. c

Da suva [102] Aufsichtsorgan bei der Verhütung von Berufskrankheiten in allen dem UVG unterstellten Betrieben in der Schweiz und der wichtigsten Chemikalien verwendenden Branchen gemäss Art. 49 und 50 der VUV ist, beantragt sie, die Beurteilungsstelle für die Belange der Arbeitssicherheit ihr zuzuweisen.

Art. 79 Auskunftsstelle für Vergiftungen

Nach Ansicht von VSSI [149] wäre es nützlich, auch eine zentrale Auskunftsstelle für ökologische Fragen zu schaffen.

Abs. 1

Coop [98] begrüsst die Einsetzung des STIZ als Auskunftsstelle für Vergiftungen. STIZ [81] beantragt, die Nennung des Standortes zu streichen, da dieser wechseln könnte.

Abs. 2

ecoswiss [60] und SGCI [56] beantragen, die Vereinbarung alle 5 Jahre abzuschliessen und dafür im Rahmen der Berichterstattung die vereinbarten Zielvorgaben jährlich zu überprüfen. STIZ [81] schlägt vor, den Leistungsauftrag für 6 Jahre zu erteilen.

Art. 80 Fachkommissionen

Abs. 2

AGVS [95], ecoswiss [60], SGCI [56] und Swissmem [94] betonen die wichtige Rolle der Fachkommission und beantragen, dass die chemische und pharmazeutische Industrie darin angemessen vertreten ist. SDV [133], STIZ [81], suva [102] und TVS [70] fordern ebenfalls, darin vertreten zu sein.

Abs. 4

EV [26] beantragt eine Vertretung von Wirtschaft und Konsumentenschutzorganisationen in der Fachkommission Umwelttoxikologie.

3. Kapitel: Überprüfung der Selbstkontrolle und Überwachung durch die Bundesbehörden Art. 82 Überprüfung der Selbstkontrolle

NE [74] und SSI [162] begrüssen die vorgesehene Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. SG [112] erachtet diese für einen wirksamen Vollzug als wenig geeignet und beantragt eine Neuformulierung des Artikels.

Abs. 1

Nach Ansicht von AG [73], BE [107], BL [36], LU [66], SO [171], SZ [101], TI [118], UR [103], ZG [46], BD ZH [119], GSG [71] und UK [172] sollte die Überprüfung der Einstufung und des Sicherheitsdatenblatts von Zubereitungen den Kantonen obliegen. Die Beurteilungsstellen sollten sich auf die Überprüfung von Stoffen und Gegenstände UK [172] beschränken, wobei die Anmeldestelle die entsprechenden Aktivitäten koordinieren sollte.

Abs. 2

AG [73], BL [36], GL [47], LU [66], RRTG [23], SO [171] SZ [101], TI [118], VKCS [24], ZG [46], BD ZH [119] GSG [71] und UK [172] beantragen zu ergänzen, dass auch die Bestimmung der physikalischen Eigenschaften in