Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/38: Totalrevision der Postverordnung · 15 Seiten
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Artikel 9 (Zustellung)
Diese Bestimmung zu den Grundsätzen der Zustellung respektive der Hauszustellung wird grösstenteils gut aufgenommen. Die Post regt an, die Zustellung solle anstatt in der Verordnung vollständig in den allgemeinen Vertragsbestimmungen geregelt werden. Einige Vernehmlassungsteilnehmer betonen noch einmal ausdrücklich die Bedeutung der Beibehaltung der bisherigen Zustellqualität (Kantone ZG, GR, AI und UR sowie KVF-S); Andere wiederum fordern die ersatzlose Streichung der Passage, wonach die Hauszustellungen grundsätzlich in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen zu erfolgen haben (Kantone SH und SG sowie Schweizer Tourismus-Verband). Schliesslich wird eine Einflussnahme politischer Instanzen auf die internen Richtlinien der Post verlangt (Kanton UR, Schweizerischer Gemeindeverband).
3.2.4. Qualität des Universaldienstes
Das Konzept für eine unabhängige Prüfung der Qualität der Dienstleistungen der Grundversorgung und des Zugangs zu diesen Dienstleistungen wird begrüsst. Einige wenige Stellungnahmen fielen dazu ablehnend aus: Die Post vermisst eine hinreichende gesetzliche Grundlage hinsichtlich der unabhängigen Prüfung der Qualität (ähnlich auch die CVP) und der aufsichtsrechtlichen Anzeige. Andere wiederum fordern den Einbezug von Sozialpartnern, Gemeinden, Regionen oder Konsumentenvertretungen in die Vorgaben zur Qualitätsmessung (Stadt Genf, SGB, Schweizerischer Städteverband, Schweizerischer Gemeindeverband und KV Schweiz). Der Kanton NE regt an, Vergleiche zwischen EU-Staaten und verschiedenen Regionen der Schweiz vorzusehen.
3.2.5. Finanzierung des Universaldienstes
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ist bezüglich der Ausführungsbestimmungen zu den Kosten des Universaldienstes (Art. 17 E-VPG), zum Quersubventionierungsverbot (Art. 18 E-VPG) sowie zur unabhängigen Prüfung (Art. 19 E-VPG) einverstanden, und zwar unabhängig von der Frage der Unterstützung der Konzessionsgebühr als Finanzierungselement. Mit Ausnahme der Post äusserten sich alle Stellungnahmen positiv zur unabhängigen Überprüfung der Kosten-/Leistungsrechnung des Universaldienstes und des Quersubventionierungsverbots.
Die Post beantragt die Streichung der Artikel 17 Abs. 2, 18 sowie 19 E-VPG wegen ungenügenden gesetzlichen Grundlagen. Ähnliche Bedenken äusserte auch die CVP bezüglich der Regelung von Art. 17 Abs. 2 E-VPG. Mehrere andere Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen explizit die vorgeschlagene Transparenz zu den Kosten des Universaldienstes (u.a. FDP, SVP, SP, CSP, KEP&Mail, Wirtschaftsverbände); teilweise geht ihnen die Einflussnahme der Regulationsbehörde und der Revisionsstelle auf die Rechnungslegung der Post zu wenig weit (Kanton BS, KEP&Mail, Deutsche Post Global Mail, economiesuisse), um die wirtschaftliche Betriebsführung der Post zu überwachen, die richtige Berechnung der Kosten des Universaldienstes zu gewährleisten und um zu verhindern, dass unzulässige Quersubventionierungen erfolgen. Es werden präzisere Vorschriften methodischer Natur und zu den politisch verursachten Kosten im Universaldienst (economiesuisse), zur produktebezogenen Vollkostenrechnung (Kanton ZH, Presse Romande) und zu den Kosten des Poststellennetzes (PdAS, SP, SAB und acsi) verlangt. Kritik wird aber anderseits an der produktebezogenen Vollkostenrechnung (SGB, Gewerkschaft