Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/38: Totalrevision der Postverordnung · 15 Seiten

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Kommunikation) und an der Methode der inkrementellen Kosten (Gewerkschaft Kommunikation) geübt.

Die Post sei aus der politischen Umklammerung zu lösen und es seien die strategischen Ziele für die Post (2002 - 2005) mit einem Restrukturierungsauftrag und Effizienzsteigerungsvorgaben zu ergänzen (economiesuisse). Falls dies nicht ausreiche, sei ein Postmarktgesetz vorzulegen (so auch die SVP und der Schweizerische Gewerbeverband). Mehrere Eingaben verlangen eine Vorlage zur Abgeltung der ungedeckten Kosten des Universaldienstes (Kanton GR, PdAS, SP, SAB, Gewerkschaft Kommunikation, überparteiliches Komitee für ein flächendeckendes Poststellennetz in Graubünden und acsi, ähnlich auch Stiftung für Konsumentenschutz und Fédération romande des consommateurs).

3.2.6. Konzessionswesen

Die Einführung der Konzessions- und Meldepflicht wird von der deutlichen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt.

Die Post, die von Gesetzes wegen nicht konzessionspflichtig ist, verlangt die Befreiung der von ihr beherrschten Konzerngesellschaften von der Konzessionspflicht. Die SVP, die Wirtschaftsverbände und KEP&Mail halten fest, dass der Gesamtarbeitsvertrag der Post nicht Massstab für die Bestimmung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen sein könne. Demgegenüber fordern der Kanton LU, die SP, die Gewerkschaften und die acsi die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages der Post als einziges Kriterium zur Erfüllung des gesetzlichen Erfordernisses der Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen als Konzessionsvoraussetzung. Die KVF-S weist darauf hin, dass bezüglich der Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen als Konzessionsvoraussetzung der Gesamtarbeitsvertrag der Post als Referenzwert gelten soll.

Sehr kontrovers diskutiert wird die Konzessionsgebühr als Instrument zur Finanzierung der Grundversorgung. Während die einen Vernehmlassungsteilnehmer die Konzessionsgebühr sofort

- ungeachtet der gesetzlichen Voraussetzung - einführen möchten (SP, SGB, CSP, Stiftung für Konsumentenschutz, Komitee für ein flächendeckendes Poststellennetz in Graubünden) und die Gebührenbemessung zu tief finden (Gewerkschaften), sind die Post, die DPD, die Deutsche Post Global Mail, die Wirtschaftsverbände, die Bankiervereinigung und KEP&Mail, generell gegen die Einführung einer Konzessionsgebühr und verlangen deshalb teilweise, die Ausführungsbestimmungen gar nicht erst vorzusehen (Der Entwurf regelt lediglich das Verfahren für den Fall, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erhebung der Gebühr dereinst erfüllt wären). Schliesslich verlangen die KVF-N, die SP, die Gewerkschaften, die Swiss Association of International Express and Courier Companies, die Stiftung für Konsumentenschutz und der KV Schweiz eine Präzisierung der Voraussetzungen für die Befreiung von der Konzessionsgebühr. Die KVF-N begrüsst zudem ausdrücklich die Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen zur allfälligen Erhebung der Konzessionsgebühr, lehnt aber die Einführung zum heutigen Zeitpunkt explizit ab.

3.2.7. Regulationsbehörde

Auf sehr gute Resonanz stiess die Schaffung einer Regulationsbehörde, die aber von den Eignerinteressen organisatorisch getrennt ist.