Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/38: Totalrevision der Postverordnung · 15 Seiten
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3.2.3. Zugang zum Universaldienst
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer erklärt sich mit dem Konzept hinsichtlich des Zugangs zum Universaldienst grundsätzlich einverstanden.
Artikel 6 (Poststellennetz)
Die Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmer (insbesondere auch die Kantone) ist damit einverstanden, in der Verordnung keine allgemein-verbindlichen Parameter festzulegen und begrüsst eine offene Formulierung, die einen ausreichenden unternehmerischen Spielraum für die Post zur Weiterentwicklung des Poststellennetzes ermöglicht und insgesamt aber doch klare Eckwerte setzt. Diverse Eingaben unterstützen explizit eine Auslegung im Sinne der Erläuterungen. Die FDP, die SVP, die Wirtschaftsverbände und die Schweizerische Bankiervereinigung lehnen ein flächendeckendes Poststellennetz um jeden Preis ab. Die CVP weist darauf hin, dass qualitativ hoch stehende Leistungen im Postbereich für jedermann erschwinglich sein müssen, unabhängig von seinem Einkommen und Wohnort. Der nationale Zusammenhalt und Ausgleich müsse um jeden Preis verteidigt werden. Für die einen wurden den städtischen und lokalen Kunden-Bedürfnissen zu wenig Rechnung getragen (so Kanton BS und Schweizerischer Städteverband), für die anderen sind insbesondere die Begriffe "Flächendeckendes Netz" und "Angemessene Distanz" zu wenig präzis (Kanton VD, SP, acsi, Schweizerischer Gemeindeverband, Kaufmännischer Verband, SGB, Gewerkschaft Kommunikation, Fédération romande des consommateurs und Stiftung für Konsumentenschutz). Die Kantone UR, GR, TS, JU, LU und VS erachten es als notwendig, die in den Erläuterungen erwähnte Distanz zur nächsten Poststelle in der Verordnung zu definieren: Über 90 Prozent der Bevölkerung sollte die nächste Poststelle innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehrsmittel erreichen können (ähnlich auch die Kantone SO, NE, und OW und transfair). Eine Minderheit verlangt eine weitergehendere Bestimmung auf Stufe Verordnung, wonach über 90 Prozent der Bevölkerung die nächste Poststelle innerhalb von 15 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können (SP, SGB, transfair, Gewerkschaft Kommunikation, Stiftung für Konsumentenschutz, acsi und SAB). Die Kommission soll jedoch über Ausnahmen entscheiden (acsi, SP). Ferner verlangt die SP eine Verschärfung dieser Bestimmungen, damit nicht eine postalische Zweiklassengesellschaft entsteht. Vier Kantone (AR, AI, TG und JU) sowie die CVP, der SAB und der SGB sprechen sich für eine zusätzliche Regelung der Öffnungszeiten in der Verordnung aus.
Gemäss Verordnungsentwurf soll die Post ausnahmsweise die Möglichkeit haben, in einer Poststelle nur ein eingeschränktes Angebot an Dienstleistungen des Universaldienstes anzubieten, wenn dadurch im Interesse der Kunden eine Poststelle weitergeführt werden kann, die sonst geschlossen werden müsste. Mehrere Stellungnahmen begrüssen diese Möglichkeit (Kantone SH und SG), andere Vernehmlassungsteilnehmer fordern, dass generell alle Dienstleistungen des Universaldienstes in allen Poststellen angeboten werden (Kanton UR, SP, SGB, transfair, Gewerkschaft Kommunikation, Schweizerischer Städteverband, Stadt Genf, Stiftung für Konsumentenschutz, acsi, Schweizer Tourismus-Verband und SAB).
Die KVF-S regt an, die Formulierung des revidierten Artikels 2 Absatz 3 PG sei wörtlich (ohne den letzten Satz) in Artikel 6 Absatz 1 E-VPG zu übernehmen. Mit Artikel 6 Absatz 3 E-VPG sei sie insofern einverstanden, als unter "kundenorientierter Weiterentwicklung" nicht nur ein Abbau, sondern auch ein allfälliger Ausbau des Poststellennetzes zu verstehen sei. Zudem seien die Öffnungszeiten in der Verordnung zu regeln und die Zustellungsqualität, insbesondere in den