Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/38: Totalrevision der Postverordnung · 15 Seiten

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über, die ihnen zu weit geht. Ebenfalls begrüssen sie jedoch mehrheitlich den Entwurf, weil er aus ihrer Sicht ebenfalls verschiedene Verbesserungen bringt. Die CVP hat gegen eine Liberalisierung nichts einzuwenden, wenn diese zu tieferen Preisen und zu einer Verbesserung der Qualität des Angebotes führt; sie stimmt grundsätzlich dem Verordnungsentwurf zu. Im Vordergrund stehen bei den meisten Stellungnahmen eine zuverlässige Grundversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Universaldienstes, die für alle Bevölkerungsgruppen flächendeckend nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zu erbringen ist sowie die Sicherstellung der Finanzierung des Universaldienstes. Deshalb findet der Entwurf auch die grundsätzliche Unterstützung aller Kantone, der SAB, der Konsumentenorganisationen, des Tourismusverbandes und des Seniorenrates. Auch von der Post und den Vertretern der privaten Konkurrenten (KEP&Mail, DPD und Deutsche Post Global Mail) wird die Stossrichtung grundsätzlich akzeptiert; sie nehmen jedoch zu einzelnen Abschnitten der Verordnung gegenläufige Haltungen ein. Insgesamt bestätigten sich in genereller Hinsicht die schon bei der Behandlung der Gesamtschau Post zu Tage getretenen grundsätzlich divergierenden Haltungen zur Postpolitik, insbesondere zur Marktöffnung. Auf diesem Hintergrund fand in der Vernehmlassung der Verordnungsentwurf selbst in allen Teilen als "Mittelweg" eine breite Akzeptanz.

Die KVF-N und KVF-S sind grundsätzlich mit der Umsetzung und der Konkretisierung der Vorgaben des Postgesetzes im Verordnungsentwurf einverstanden. Die KVF-N beantragte einzig die Streichung des Artikels 6 Absatz 3 E-VPG sowie eine redaktionelle Anpassung. Die KVF-S regte an, die im erläuternden Bericht (Erläuterungen) gemachten Ausführungen, namentlich zum Poststellennetz, in der Verordnung zu regeln. Mit Artikel 6 Absatz 3 E-VPG sei sie insofern einverstanden, als unter "kundenorientierter Weiterentwicklung" nicht nur der Abbau, sondern auch ein allfälliger Ausbau des Poststellennetzes zu verstehen sei.

3.1.2. Verordnungsbestimmungen

Das Interesse der Vernehmlassungsteilnehmer richtete sich zur Hauptsache auf folgende drei Bereiche:

Flächendeckendes Poststellennetz und Definition der Grundversorgung

Das vorgeschlagene Konzept zum flächendeckenden Poststellennetz wird von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer – so insbesondere auch von allen Kantonen, dem Schweizerischen Gewerbeverband, dem Schweizer Tourismus-Verband, dem Schweizerischen Städteverband, dem Schweizerischen Gemeindeverband, der SP, der CVP und der SAB – begrüsst. Ein Teil der Stellungnahmen fordert, dass die in den Erläuterungen festgehaltenen Werte zur Erreichbarkeit in angemessener Distanz in die Verordnung überführt werden (so Kantone UR, GR, TI, JU, VS, SO, NE, OW). Ein anderer Teil - so auch die Initianten der Volksinitiative "Postdienste für alle" - verlangt zudem die Verschärfung der Vorgaben, wonach die nächste Poststelle für über 90 % der Bevölkerung innert 15 Minuten - statt wie vorgeschlagen 20 Minuten - zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar sein soll (SP, SGB, transfair, Gewerkschaft Kommunikation, Stiftung für Konsumentenschutz, acsi und SAB). Die SP befürchtet, dass 10 % der Bevölkerung zu Postkunden zweiter Klasse qualifiziert würden. Andere Vernehmlassungsteilnehmer lehnen jedoch ein flächendeckendes Poststellennetz um jeden Preis ab. Der Post sollen die nötigen Handlungsspielräume zugestanden werden, damit sie ihre Strukturen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien anpassen kann. Sie würden daher eine Verschärfung ablehnen (FDP, SVP, Wirtschaftsverbände). Praktisch uneingeschränkte Akzeptanz findet das Anhörungsrecht der Gemeinden im Falle einer Verlegung oder Schliessung einer Poststelle. Die Einsetzung