Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/38: Totalrevision der Postverordnung · 15 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf der revidierten Postverordnung

1. Allgemeines

Das Parlament hat am 9. Dezember 2002 den Bericht des Bundesrates betreffend die Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz (Gesamtschau Post) zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat wird demnach den Postmarkt schrittweise und begrenzt öffnen. Auf das Jahr 2004 wird der Paketmarkt vollständig geöffnet und auf das Jahr 2006 wird die Monopolgrenze für Briefe auf 100 g gesenkt. Der zweite Öffnungsschritt erfolgt nach der Evaluation der Auswirkungen der bisherigen Marktöffnung in der Schweiz und sofern die Finanzierung der Grundversorgung sichergestellt ist.

Das am 21. März 2003 geänderte Postgesetz verpflichtet die Schweizerische Post (nachfolgend Post) neu zur Führung eines flächendeckenden Poststellennetzes und zur Sicherstellung des Zugangs zur Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen des Landes. Die Hauszustellung erfolgt grundsätzlich in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen. Eine Konzession erhält, wer unter anderem die arbeitsrechtlichen Vorschriften und die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhält.

Mit der revidierten Postverordnung setzt der Bundesrat die Aufträge um, welche das Parlament im Rahmen der Gesamtschau Post und der Änderung des Postgesetzes erteilt hat. Die Revision umfasst folgende Regelungsbereiche: Spezifizierung der Grundversorgung, konkrete Vorgaben zum Poststellennetz und zur Hauszustellung (Infrastrukturauftrag); Regelung der unabhängigen Qualitätsmessung der Grundversorgung und des Zugangs zur Grundversorgung (Zugang zum Poststellennetz); Konzessionssystem (inkl. Ausführungsbestimmungen für die Konzessionsgebühren, Vollzug und Rechtsschutz) sowie Aufgaben und Kompetenzen der Regulationsbehörde. Private Unternehmen, die abgehende Briefpostsendungen im internationalen Verkehr und adressierte Pakete bis 20 kg regelmässig und gewerbsmässig befördern, benötigen eine Konzession, sofern sie damit einen mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz von mindestens 100 000 Franken erreichen.

2. Vernehmlassungsteilnehmer

Am 9. April 2003 hat der Bundesrat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ermächtigt, zum Entwurf der revidierten Postverordnung das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Eingeladen wurden die Kantone, die im Parlament vertretenen politischen Parteien, 12 Spitzenverbände der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie 13 weitere interessierte Organisationen. Die Vernehmlassungsunterlagen beinhalteten den Verordnungsentwurf und den erläuternden Bericht (Erläuterungen) zur Revision der Postverordnung. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 15. August 2003. Insgesamt sind 65 Stellungnahmen eingegangen. 56 Vernehmlassungsteilnehmer wurden angeschrieben, neun haben sich unaufgefordert vernehmen lassen.

Mit Ausnahme des Kantons Glarus haben alle Kantone Stellung genommen.