Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 165 von 169
2001 7,668 Mia. Fr. betrug114. Für Trambahnen und Luftseilbahnen ist ebenfalls nur mit einer geringfügigen Kostensteigerung zu rechnen115.
7.4 Andere Auswirkungen
Die Vorlage hat durch das Ziel der Reduktion der Fahrtenzahl und des Emissionsniveaus des Güterschwerverkehrs unmittelbar Auswirkungen auf die Umwelt. Eine Zielerreichung bzw. jeder Schritt auf das Ziel hin verbessert die Umweltqualität entlang der alpenquerenden Verkehrsachsen nachhaltig. Dies geschieht in den vorgestellten verschiedenen Varianten in unterschiedlicher Intensität. Da ein Grossteil des verlagerten Verkehrs Transitverkehr ist, werden auch alle Regionen entlang der Achsen (Raum Basel, Mittelland, Tessin) deutlich entlastet. Die vom Güterschwerverkehr verursachten negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt können dadurch deutlich gesenkt – oder im Rahmen von Variante 2 – stabilisiert werden. Auf diesem Weg können hohe Umweltkosten, welche die Volkswirtschaft belasten, eingespart werden.
8 Verhältnis zur Legislaturplanung und zum Finanzplan
Die Regelung der Eisenbahnhaftpflicht ist im Gesetzgebungsprogramm 2003-2007 nicht angekündigt. Da die Gesamtrevision des Haftpflichtrechts nicht in das Gesetzgebungsprogramm 2003-2007 aufgenommen worden ist, rechtfertigt es sich, die Eisenbahnhaftpflicht in einer separaten Vorlage und noch in dieser Legislaturperiode zu ändern. Denn diese Revision beseitigt bedeutende Gesetzesmängel116 und lässt sich mit geringem Aufwand verwirklichen.
Die mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz vorgeschlagenen erforderlichen finanziellen Mittel sind nicht Bestandteil der aktuellen Finanzplanperiode (2006 - 2008). Das Güterverkehrsverlagerungsgesetz schafft den gesetzlichen Rahmen für den für die Finanzierung der Massnahmen erforderlichen Kredit. Je nach gewählter Variante beträgt dieser Kredtit entweder ca. 1 Milliarde Franken oder ca. 2 Milliarden Franken. Über den Bundesbeschluss
113 Ereignisstatistik des Bundesamts für Verkehr (nicht veröffentlicht).
114 Bundesamt für Statistik, Schweizerische Eisenbahnrechnung 2002, Neuchâtel 2004, S. 7.
115 Bei Unfällen mit Trambahnen wurden im Jahre 2001 8 Personen getötet und 104 verletzt; insgesamt wurden im Jahre 2001 377 Mio. Fahrgäste befördert. Bei Unfällen mit Luftseilbahnen wurden im Jahr 2001 18 Personen verletzt; insgesamt wurden im Jahre 2001 schätzungsweise 185 Mio. Personen befördert. Quellen: Bundesamt für Verkehr (Angaben betreffend Unfälle mit Trambahnen, nicht veröffentlicht); Bundesamt für Statistik: N-E-6, Nahverkehr-Trambahnen, Trolley- und Autobusse - 1990-2001: Verkehrsleistungen-Personen; T 11.3.5.1, Unfälle nach Verkehrsträgern (betreffend Unfälle mit Luftseilbahnen); Verkehrszahlen 02, herausgegeben von LITRA, Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr, Bern (betreffend Anzahl Personen, die von Luftseilbahnen befördert wurden).
116 Vgl. 5.1.2.