Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 162 von 169
nahmen aus der Versteigerung der Durchfahrtsrechte unmittelbar finanzierbar. Die Organisation der Alpentransitbörse kann auch an Dritte delegiert werden.
7.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
7.2.1 Finanzielle Auswirkungen
Es sind keine finanziellen Auswirkungen für Kantone und Gemeinden zu erwarten. Die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen wird durch die Kantone vollzogen und vom Bund mit LSVA-Geldern finanziert.
Kantone und Gemeinden sind nur in seltenen Fällen von den Änderungen der Haftpflicht unmittelbar betroffen: wenn sie selbst Tramlinien (z.B. Stadt Basel) oder Seilbahnen (z.B. Kanton Wallis) oder ein anderes diesem Gesetz unterstelltes Unternehmen betreiben (Eisenbahn-, Luftseilbahn-, Skilift- oder konzessioniertes Schifffahrtsunternehmen). Sie sind von den Änderungen mittelbar betroffen, soweit sie Eigentümer von Anteilen der konzessionierten Transportunternehmungen sind. Wie im folgenden Abschnitt (Ziff. 7.3.4) dargelegt, sind die Auswirkungen zumutbar.
Andere finanzielle Auswirkungen auf Kantone oder Gemeinden gibt es nicht.
7.2.2 Personelle Auswirkungen
Eine weitere Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen erfordert mehr Kontrollpersonal. Dies ist unmittelbare Folge der Vereinbarung zwischen Bund und Kantone und mit den Vereinbarungen finanziell abgedeckt.
Andere personelle Auswirkungen auf Kantone oder Gemeinden gibt es nicht.
7.3 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
7.3.1 Auswirkungen auf den Schienenverkehr
Das mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz vorgeschlagene Verlagerungskonzept sowie die Änderungen im Transport- und Eisenbahnhaftplichtrecht führen zu einer generellen Stärkung des Marktes für Schienengüterverkehr. Dadurch kann er den volkswirtschaftlichen Transportbedürfnissen besser entsprechen.
Mit den flankierenden Verlagerungsmassnahmen wird die Fortentwicklung des kombinierten Verkehrs beschleunigt und es werden zusätzliche intermodale Kapazitäten aufgebaut. Dies geschieht je nach gewählter Ziel- und Massnahmenvariante in unterschiedlicher Form und Intensität. Langfristig kann so eine nachhaltige Verlagerung herbeigeführt werden. Mit der Reduktion der Förderung des Bahngüterverkehrs in der zweiten vorgeschlagenen Variante