Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 161 von 169

Niveau betrug 145 Millionen Franken. In Variante 1 wird dieser Referenzwert um 105 bis 155 Millionen Franken weiterhin überstiegen. In Variante 2 erfolgt mit der Reduktion eine schrittweise Absenkung unter diesen Wert.

Bei Umsetzung des eigenwirtschaftlichen Angebots der Rollenden Landstrasse in Variante 3 sind keine zusätzlichen Mittel des Bundes erforderlich. Sollte ein substantiell ausgebautes Angebot der Rola kostendeckend erbracht werden können, sind Einsparungen von bis zu 50 Millionen Franken jährlich möglich.

Die Einführung einer Alpentransitbörse im Rahmen einer koordinierten Verkehrspolitik der Alpenländer hätte starke Auswirkungen für den Bund. Mit der Versteigerung von Durchfahrtsrechten ergeben sich für den Bund zusätzliche Einnahmen in Höhe von 65 bis 130 Millionen Franken. Das Fördervolumen für den Schienengüterverkehr kann gleichzeitig deutlich reduziert werden.

Die Umsetzung der Massnahmen zur Förderung des Güterverkehrs in der Fläche ist vorderhand mit keinen finanziellen Auswirkungen für den Bund verbunden, da keine Rechtsgrundlage für die Bestellung von Verkehren mehr besteht.

Die Mittel für die finanzielle Förderung des Schienengüterverkehrs können im Bereich des öffentlichen Verkehrs nicht kompensiert werden ohne weit gehende Konsequenzen für die Infrastruktur und Verkehrsangebote im Regionalverkehr. Eine Kompensation bei den Infrastrukturabgeltungen des Bundes oder über Mittel des FinöV-Fonds ist nicht möglich. Der Ausbau der Schieneninfrastruktur auf den Nord-Süd-Achsen stellt eine komplementäre und unverzichtbare Säule der Verlagerungspolitik dar.

Die Änderungen im Transportrecht, im Bereich der Anschlussgleise sowie durch die Anpassung des Eisenbahnhaftpflichtrechts führen zu keinen weiteren finanziellen Belastungen für den Bund.

7.1.2 Personelle Auswirkungen

Für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen ist keine Erhöhung des Personalbestandes erforderlich. Für die allfällige Umsetzung von Umweltmassnahmen lassen sich noch keine Aussagen machen.

Mit der Reduktion der Fördermassnahmen für den Schienengüterverkehr gemäss der in Variante 2 vorgestellten Form ist ein geringfügiger Stellenabbau bei dem diese Massnahmen vollziehenden Bundesamt möglich.

Für die Einrichtung und Durchführung der Alpentransitbörse muss der Personalbedarf noch abgeschätzt werden. Die Finanzierung dieses zusätzlichen Aufwands ist aber über die Ein-