Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/60: Änderung des Mineralölsteuergesetzes · 12 Seiten

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von Regenwäldern durch den Anbau von Rohstoffen für die Ethanolherstellung in den Tropen) orientieren soll.

Art. 12b Abs. 2: Produkteliste

Die Vernehmlassungsteilnehmer haben grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass neben Erd- und Flüssiggas auch andere Treibstoffe gefördert werden sollen. Bedingung ist jedoch, dass dadurch keine Verzögerungen entstehen.

Einige der Vernehmlassungsteilnehmer (economiesuisse, ACS, ASTAG, Carbura, Coop, EV, swissoil, TCS, VSIG, auto-schweiz, FRS, VSCI) stellen den Antrag, die Produkteliste an die Liste der EU-Richtlinie 2003/30/EG anzupassen. Insbesondere die Produkte Bio-ETBE und Bio-MTBE sollen in die Produkteliste aufgenommen werden. Dies verlangen ebenfalls der Kanton UR, die SATW und Swissmem.

Andere Teilnehmer (Kanton ZH, Kanton SZ, Kanton FR, Kanton AR, SP Schweiz, Grüne Partei, Greenpeace, VCS, WWF, SES, SVGW) hingegen begrüssen es ausdrücklich, dass ETBE und MTBE nicht von der Steuer befreit werden soll.

Die Kantone SO und SH lehnen aus Sicht der Umweltbelastung steuerliche Vergünstigungen von flüssigen Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen ab, die als Zusatz zu Benzin oder Dieselöl dienen (Methylesteröle und Ethanol). Der VöV hingegen fordert, dass auf Gemischen aus Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen und Dieselöl eine wesentlich höhere Steuerreduktion zu gewähren ist, welche die Steuerbefreiung auf dem Anteil aus erneuerbaren Rohstoffen übersteigt.

Die Kantone BS und BL haben gegen eine Ausdehnung der Liste der zu fördernden Treibstoffe, insbesondere gegen Bioethanol als Benzinzusatz bzw. –ersatz, grundsätzlich nichts einzuwenden. Da Bioethanol jedoch kein heimischer Treibstoff ist,

obwohl eine kleine Inlandproduktion möglich ist, lehnt der Kanton BL eine Steuerbefreiung aus gesamtökologischer Sicht ab.

Die SES lehnt ebenfalls eine Steuerbefreiung von Ethanol ab, das keine positive ökologische Gesamtbilanz aufweist (insbesondere aus Brasilien und aus ähnlichen Ländern ohne gesicherte ökologische Rahmenbedingungen). Die SP Schweiz fordert insbesondere für importiertes Ethanol strenge ökologische Anforderungen. Für Ethanol aus schweizerischer Produktion hält sie die Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffen oder eine Förderung mittels Beiträgen für sinnvoller als eine generelle Steuerbefreiung.

Beide sind jedoch der Meinung, dass Erzeugnisse, die noch keine Marktabdeckung aber eine ökologisch positive Gesamtbilanz aufweisen, ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung mittels einer Steuerbefreiung gefördert werden sollen, um die anfänglich hohen Gestehungskosten rasch senken zu können.

Art. 12b Abs. 3: Nachweis einer ökologischen Gesamtbilanz

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer (Kanton ZH, Kanton FR, SP Schweiz, KV Schweiz, SBV, AEE, alcosuisse, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, FMH, Biomasse Schweiz, fenaco, SES, TCS) fordern verbindliche und klare Bestimmungen im Hinblick auf den Nachweis einer positiven ökologischen Gesamtbilanz. Damit nicht Treibstoffe gefördert werden, die sich im Nachhinein als nicht förderungswürdig her-