Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/60: Änderung des Mineralölsteuergesetzes · 12 Seiten

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3 Gesamtbeurteilung

Im Grundsatz ist die Vorlage in der Vernehmlassung auf Zustimmung gestossen. Die Förderung von umweltschonenden Treibstoffen wird als effiziente und wirksame Massnahme zur Senkung des CO2-Ausstosses und der Luftschadstoffemissionen im Strassenverkehr im Hinblick auf die Erfüllung der CO2-Reduktionsziele beurteilt.

Einzig zwei Vernehmlasser (SGB und hôtellerie suisse) sind mit der Förderung von umweltschonenden Treibstoffen über Steuerreduktionen nicht einverstanden. Diese befürchten, dass mit der vorgeschlagenen Änderung des Mineralölsteuergesetzes die Agenda im Bereich Klimaschutz überladen wird. Es wird deshalb vorgeschlagen, zuerst die Ergebnisse der Vernehmlassung zum CO2-Gesetz abzuwarten.

Verschiedene Teilnehmer beantragen eine möglichst rasche Einführung der Steuerreduktionen auf umweltschonenden Treibstoffen. Sie verlangen, dass der Termin 01.01.2007 für das Inkrafttreten des revidierten Mineralölsteuergesetzes unbedingt eingehalten wird.

4 Beurteilung im einzelnen

Die von den Vernehmlassern im einzelnen kommentierten Punkte betreffen im wesentlichen:

- Art. 12a (neu): Steuerbegünstigungen von Erd- und Flüssiggas

- Art. 12b Abs. 1: Steuerbefreiung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen

- Art. 12b Abs. 2: Produkteliste

- Art. 12b Abs. 3: Nachweis einer positiven ökologischen Gesamtbilanz

- Art. 12c: Ertragsneutralität / Kompensation der Steuerausfälle

- Art. 20a: Steueranmeldung von Treibstoffgemischen

- Ziffer III: Befristung der Massnahme

- Inkrafttreten der Massnahme

- Auswirkungen

Die von den Vernehmlassungsteilnehmern vorgebrachten Meinungen, Anregungen und Forderungen werden dabei im Folgenden weder gewichtet noch bewertet. Die Details zu den einzelnen Stellungnahmen sind aus Anhang 2 ersichtlich.

Art. 12a (neu): Steuerbegünstigungen von Erd- und Flüssiggas

Von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern wird die vorgeschlagene Steuerbegünstigung von Erd- und Flüssiggas begrüsst. Drei Vernehmlassungsteilnehmer (Kanton GR, Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, SES) stehen der steuerlichen Privilegierung von Erdgas jedoch ablehnend gegenüber. Da es sich beim Erdgas um einen endlichen fossilen Rohstoff handelt, wird die Höhe der Steuerbegünstigung von 40 Rappen je Liter Benzinäquivalent als zu hoch erachtet. Gemäss dem Kanton GR sollte die Steuersenkung im Mineralölsteuergesetz auf höchstens 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent angesetzt werden und vom Bundesrat nicht voll