Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/60: Änderung des Mineralölsteuergesetzes · 12 Seiten
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ausgeschöpft werden. Da sich der Steuervorteil von Erd- und Flüssiggas durch die Kompensation der Steuerausfälle über den Benzinsteuersatz erhöht, empfiehlt der Kanton GR, die Ermässigung der umweltfreundlichen Treibstoffe an der effektiven Benzinsteuer anzuknüpfen. Die SES vertritt die Ansicht, dass anstelle einer wenig zielführenden, starken Erdgasverbilligung eher ein kleinerer Rabatt (10 bis 15 Rappen) eingeführt werden sollte, ergänzt von einem Bonus-Malussystem via CO2- Abgabe und einer starken Differenzierung der Auto-Importabgaben.
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer (KV Schweiz, AEE, Biogasforum, Biomasse Schweiz, Kompogas, McDonald’s Schweiz, Migros) befürchten, dass durch die vorgesehene Steuerbegünstigung des Erdgases das Biogas aus wirtschaftlichen Überlegungen vom Markt verschwinden wird. Sie verlangen deshalb eine gesetzliche Koppelung der Steuerreduktion auf Erdgas als Treibstoff an einen mindestens 10 %- igen Biogasanteil.
Die Gaswirtschaft betont in ihren Stellungnahmen, dass sie eine Differenzierung zwischen Erd- und Biogas als Misstrauensvotum auffassen würde, da sie mit einer Rahmenvereinbarung zugesagt habe, in Bezug auf das als Treibstoff abgesetzte Erdgas 10 % Biogas einzuspeisen.
Die Carbura und Coop beantragen, dass nur Flüssiggas, welches in unvermischtem Zustand als Treibstoff eingesetzt wird, steuerlich begünstigt wird.
Zwei Vernehmlassungsteilnehmer (Kanton GR, Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren) bemängeln die Abstimmung der Vorlage mit den vom UVEK vorgeschlagenen Massnahmen zur Einführung einer CO2-Abgabe und/oder eines Klimarappens. Erd- und Flüssiggas würden zeitlich steuerlich ent- und belastet. Die beiden Vernehmlassungsteilnehmer sehen hier einen offensichtlichen Koordinationsbedarf.
Art. 12b Abs. 1: Steuerbefreiung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen
Die Stellungnahmen betreffend der vorgeschlagenen Steuerbefreiung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen sind zu einem grossen Teil positiv. Nur 4 Vernehmlassungsteilnehmer (Kanton GR, SP Schweiz, Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, SES) stehen einer Steuerbefreiung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen ablehnend gegenüber. SP Schweiz und SES fordern, dass eine Steuerbegünstigung auf Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen nur bei präzisen Bedingungen einer positiven ökologischen Gesamtbilanz gewährt wird, welche eine CO2- Reduktion garantiert.
Der Kanton GR und die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren sehen in einer Steuerbefreiung der genannten Treibstoffe einen Widerspruch zu der Nutzniesser- und Verursacherfinanzierung. Der Kanton GR schlägt deshalb für Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen eine Steuersenkung von 40 Rappen je Liter Benzinäquivalent vor.
Die SP Schweiz und die SES sprechen sich bei Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen anstelle einer Steuerbefreiung für eine Steuerreduktion aus, welche an die Steuerbegünstigung beim Erdgas gekoppelt ist. Sie verlangen zudem, dass sich der Steuersatz der verschiedenen Treibstoffe an der Treibhausgas-Intensität der Vorprozesse sowie auch an anderen Faktoren (wie z. B. Bodenverbrauch oder Vernichtung