Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/64: Revision des Patentgesetzes · 59 Seiten

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Artikel 121 Umwandlung der europäischen Patentanmeldung

VSP schlägt vor, mit einer dem Änderungsvorschlag zu Artikel 7 Absatz 3 E PatG ent sprechenden Formulierung von Artikel 121 Absatz 1 Buchstabe c E PatG die Gleichbe handlung zwischen nationalen Patentgesuchen und regionalen Patentanmeldungen für die Schweiz zu erzielen.

Artikel 127 Beschränkung des Teilverzichts

Artikel 127 steht nach Auffassung von PA4 in Widerspruch dazu, dass der Inhaber eines europäischen Patents jederzeit auf dieses verzichten könne, auch während eines Ein spruchs oder Beschwerdeverfahrens. Zudem betreffe diese Bestimmung das europäische und nicht das schweizerische Verfahren.

Artikel 128 Aussetzen des Verfahrens bei Zivilrechtsstreitigkeiten

VSP regt eine Präzisierung des Wortlautes von Buchstabe a an. PA3 schlägt vor, den An trag auf Überprüfung in einer gesonderten Bestimmung (Bst. c) zu behandeln. PA4 beur teilt Buchstabe a als unklar und wünscht eine Präzisierung des Wortlautes von Buchstabe b.

4.3 Ratifizierung des EPÜ Sprachenprotokolls

4.3.1 Allgemeine Bemerkungen

In allen hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird die Ratifikation des EPÜ Sprachen protokolls begrüsst. Der Vorentwurf wird ausdrücklich unterstützt von zwei Kantonen (LU, AR), FDP, GPS, SSV, von weiten Teilen der Spitzenverbände (economiesuisse, SBV, SGB, SGV – IS), von Teilen der Wirtschaftskreise (Centre patronal, swissmem), von der pharmazeutischen Industrie (Interpharma, Intergenerika, SGCI, vips), von Teilen der Hochschul und Forschungskreise (ETH, SATW, Gen Suisse), sowie von Vertretern der Fachrechtskreise (AIPPI, D.J., LES, PA1, PA3, PA6, RA1, RA2, SAV, VESPA, VIPS,VSP).

SGB sowie Teile der Fachrechtskreise (AIPPI, VSP, VESPA, PA2, PA3, PA6) lehnen je doch die sofortige Aufhebung des Übersetzungserfordernisses ab, weil dies zu einer ein seitigen Benachteiligung der schweizerischen Wirtschaft führe, solange die übrigen Signa tarstaaten das Sprachenübereinkommen ihrerseits noch nicht umgesetzt hätten. Zudem verbleibe damit der Druck auf die übrigen Signatarstaaten ihrerseits das Sprachenüber einkommen umzusetzen (AIPPI, VSP, VESPA, PA6). Die internationale Harmonisierung solle grundsätzlich im Gleichschritt mit den europäischen Partnern erfolgen (SGB). AIPPI und PA6 schlagen deshalb vor, dem Bundesrat die Kompetenz zu erteilen, die Artikel auf den Zeitpunkt in Kraft zu setzen, auf welchen das Sprachenprotokoll in Kraft tritt.

Einige Vernehmlassungsteilnehmer regen an, Englisch auch als Sprache zur Einreichung von nationalen Patentgesuchen zuzulassen. Dies entspreche einem lang bestehenden