Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/64: Revision des Patentgesetzes · 59 Seiten
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Die Verringerung des administrativen Aufwands trage zu einer Reduktion der Kosten für einen weltweiten Patentschutz bei.
4.4.2 Bemerkungen nach Artikel
Artikel 13 Ausnahmen vom Verteterzwang
Nach Auffassung von PA3 sollten wegen Artikel 7 PLT einzig die Einreichung des Patent gesuchs und die Bezahlung von Gebühren als Ausnahmen gesetzlich geregelt werden. Weitere Handlungen, die ohne Vertreter durchgeführt werden könnten, seien auf Verord nungsstufe zu regeln. Mit dem Wegfall der Übersetzung europäischer Patente sei für die verbleibenden Fälle, in denen Übersetzungen einzureichen sind, ein Vertreterzwang vor zusehen, da es sich um Verfahrenhandlungen im Erteilungsverfahren handle.
Artikel 56 Anmeldedatum
PA1 beantragt, die Eingabe von nationalen Patentgesuchen in englischer Sprache zuzu lassen, um eine ungleiche Behandlung von nationalen und europäischen Patentgesuchen zu vermeiden.
Drei Vernehmlassungsteilnehmer (VESPA, VSP, W.J. J.) wünschen eine Klarstellung von Artikel 56 E PatG, namentlich von Absatz 1 Buchstabe a.
Artikel 58 Änderung der technischen Unterlagen
VESPA und VSP beantragen, den ersten Absatz von Artikel 58 PatG in seiner bisherigen Fassung beizubehalten und eine Änderung der technischen Unterlagen jederzeit bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens zu ermöglichen.
AIPPI und PA6 begrüssen aus Gründen der Harmonisierung die vorgeschlagene Aufhe bung von Artikel 58 Absatz 2 PatG. PA2 und VSP sprechen sich demgegenüber für einen Beibehalt dieser Vorschrift aus. Es solle dem Anmelder überlassen bleiben, ob er eine Da tumsverschiebung in Kauf nimmt oder er ein neues Patentgesuch einreichen wolle.
Es wird verschiedentlich (AIPPI, PA6, VESPA) darauf hingewiesen, dass Artikel 57 Absatz 2 PatG infolge der Änderung von Artikel 58 PatG gestrichen werden müsste.
4.5 WTO Entschliessung zu Zwangslizenzen für den Export pharmazeutischer
Produkte
4.5.1 Allgemeine Bemerkungen
Die Einführung von Zwanglizenzen für die Ausfuhr von pharmazeutischen Produkten in Länder, die über keine oder ungenügende eigene Herstellungskapazität auf dem pharma zeutischen Gebiet verfügen, wird als insgesamt positiven und ausgewogenen Beitrag der Patentgesetzrevision gewürdigt. Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmer stimmt