Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/64: Revision des Patentgesetzes · 59 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 36Fedlex · Ergebnisbericht

4.8 Schaffung einer Berufsregelung für Patentanwälte

4.8.1 Allgemeine Bemerkungen

Die Mehrzahl der Kantone (ZH, BE, LU, SZ, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, SG, AG, TG, TI, VS, NE, JU), Hochschulen und Forschungsinstitute (Uni NE, Uni ZH – BRI, Uni ZH – EZ, EMPA, SATW), Fachrechtskreise (AIPPI, LES, D.J., PA1, PA3, PA6, RA2, SAV, VESPA, VIPS, VSP), Industrie und Wirtschaftskreise (economiesuisse, SGV – CVAM, Centre pa tronal, FER, Interpharma, swissmem, vips) sowie BG befürworten im Grundsatz die Schaf fung einer Berufsregelung für Patentanwältinnen und –anwälte. Begründet wird die Zu stimmung insbesondere mit der Komplexität der Materie.

GR und AI lehnen das Anliegen ab. Sie vermissen einen Regelungsbedarf. GR erachtet den vorgesehenen Eingriff in die Handels und Gewerbefreiheit der zur gewerbsmässigen Vertretung nicht mehr zugelassenen Personen als nicht gerechtfertigt. Auch die SVP äus sert sich ablehnend. Zusammen mit der SGV – IS befürchtet sie, die Regelung würde zu einer Kartellisierung des Marktes führen und damit die Preise in die Höhe treiben, was insbesondere nicht im Interesse der KMU liege.

economiesuisse, Interpharma, SATW und vips wünschen sich eine Regelung, welche min destens so liberal ist wie diejenige bezüglich des aktuellen Verfahrens vor dem Europäi schen Patentamt. Gemäss BE sollten die beiden Regelungen vergleichbar sein.

ZH vertritt die Ansicht, dass für die Zulassung zum Beruf des Patentanwalts auch der um gekehrte Weg via einen juristischen Hochschulabschluss mit einem naturwissenschaftli chen Zusatzstudium denkbar wäre. Zudem laufe das vorgeschlagene hohe Anforderungs profil für künftige Patentanwältinnen und anwälte Gefahr, die damit verbundene Zielset zung ins Gegenteil zu verkehren: Ein kleiner und exklusiver, mit dem Vertretungsmonopol ausgestatteter Kreis von Patentanwälten könnte mangels Konkurrenz versucht sein, ein zelne Mandate zu bevorzugen. Hinzu komme die Gefahr von Arbeitsüberlastungen und damit verbundenen Qualitätseinbussen.

Die AIPPI und PA6 wünschen sich umfassende Vertretungsbefugnisse für die Patentan wältinnen und anwälte. Zudem sollen auch angestellte Patentanwälte im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Mandate übernehmen können. Dieser Ansicht schliesst sich auch VIPS an. Nach Ansicht des BG bedarf es zufolge der erforderlichen verfahrensrechtlichen Fachkompetenz einer vertieften Prüfung, inwieweit Patentanwälte neben Rechtsanwältin nen und anwälten auch in streitigen Angelegenheiten als Parteivertreter zugelassen wer den sollen.

FR regt an, insbesondere die persönlichen Voraussetzungen, welche die Patentanwältin nen und anwälte zu erfüllen haben, denjenigen gemäss Anwaltsgesetz anzugleichen. ZG erachtet es als problematisch, wenn Patentanwälte die Möglichkeit erhalten, als Aktienge sellschaften zu firmieren (Ungleichbehandlung gegenüber den Rechtsanwälten).