Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/64: Revision des Patentgesetzes · 59 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 39Fedlex · Ergebnisbericht

Artikel 86b Antrag auf Hilfeleistung

Die FH und swissmem fordern analog zur neuen europäischen Regelung die Abschaffung der Gebührenerhebung zur Deckung der Verwaltungskosten von Anträgen auf Hilfeleis tung der Zollbehörden.

Artikel 86c Zurückbehaltung der Waren

ZH stellt Fragen zur Fristdauer und Fristberechnung von Artikel 86c Absatz 2 E PatG: Be ginnt die Fristberechnung ab Zustellung an den Antragsteller? Gilt für den Anmelder, Be sitzer und Eigentümer eine eigene Frist? Welche Frist ist anwendbar, wenn der Antragstel ler ein Massnahmeverfahren in die Wege leitet? RA1 erachtet die in Artikel 86c E PatG statuierte Frist als zu kurz.

Artikel 86d Proben oder Muster

Zwei Vernehmlassungsteilnehmer erachten die Einführung der Möglichkeit, Proben oder Muster zu übergeben, als fraglich. SAV erachtet diese Bestimmung als rechtsstaatlich be denklich, weil die Regelungen der Zollverwaltung sehr weitgehende Befugnisse einräume. Die SAV schlägt vor, die bisherige Regelung beizubehalten und sie lediglich an die neuen Bestimmungen betreffend die Durchfuhr und das Klagerecht des Lizenznehmers anzupas sen. Gemäss PA3 sollte eine Übergabe von Proben oder Mustern erst aufgrund einer rich terlichen Verfügung oder zumindest nur mit Zustimmung des Besitzers möglich sein.

VSP und PA3 sind der Auffassung, dass dem Besitzer der Ware bei Augenscheinnahmen vor Ort die Gelegenheit gegeben werden müsse, anwesend zu sein, um allfällige Ge schäftsgeheimnisse wahren zu können. VSP unterbreitet einen entsprechenden Formulie rungsvorschlag.

Artikel 86e bis h Antrag auf Vernichtung

Drei Vernehmlassungsteilnehmer erachten die Einführung des vereinfachten Vernich tungsverfahrens als rechtsstaatlich bedenklich. Gemäss SAV räumt die Regelung der Zoll verwaltung sehr weitgehende Befugnisse ein und schütze den Anmelder, Besitzer oder Eigentümer der Ware ungenügend. Die SAV schlägt vor, die bisherige Regelung beizube halten und sie lediglich an die neuen Bestimmungen betreffend die Durchfuhr und das Klagerecht des Lizenznehmers anzupassen. AIPPI und PA3 erachten die Fristen in Bezug auf das Vernichtungsverfahren als zu kurz (Art. 86e i.V.m. Art. 86g Abs. 1 E PatG). PA3 schlägt eine Mindestfrist von einem Monat vor.

Artikel 86g Stillschweigende Zustimmung

Gemäss ZH muss festgehalten werden, dass sich der Geltungsbereich der Fiktion von Ar tikel 86g Absatz 2 E PatG auf die Schadenersatzansprüche von Artikel 86f E PatG er streckt. ZH unterbreitet einen entsprechenden Formulierungsvorschlag.