Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/79: Bundesbeschluss über die Genehmigung des Haager Übereinkommens über das auf trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung · 44 Seiten
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bedeutende Rolle. Er kann u.a. die Funktion folgender Institute des Schweizer Rechts übernehmen: Verwaltungstreuhand, Sicherungsübereignung, Stiftung, Familienstiftung, Verein, Genossenschaft, Auflage bei Schenkung oder Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Nacherbeneinsetzung oder Nachvermächtnis, Stockwerkeigentum, Aktionärbindungsvertrag sowie Vermögensverwaltung oder -liquidation im Rahmen eines Nachlassvertrags im Sinne des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281). Gewisse Sonderformen des Trust erfüllen zudem die Funktion von Personalvorsorgeeinrichtungen oder Gläubigergemeinschaften bei Anleihensobligationen. Ein Trust von Gesetzes wegen besteht bei der Nachlassverwaltung, der Willensvollstreckung, der Vormundschaft sowie der Verwaltung der Konkursmasse.
Der Trust wird oder wurde zumindest früher auch als Organisationsform für Kartelle herangezogen. Dieser Umstand erklärt, weshalb im Kartellrecht von "Antitrust–Gesetzgebung" gesprochen wird, und ist eine wichtiger Grund für die Tatsache, dass der Begriff Trust für viele Personen negativ besetzt ist.
1.2.3 Verbreitung des Trust
Der Trust ist wie gesagt primär ein Rechtsinstitut der common law-Staaten. Er existiert indes auch in Rechtsordnungen ausserhalb dieses Rechtskreises. Zu nennen sind hier Schottland, Südafrika, Québec und Louisiana. Andere Staaten wie Japan, Panama, Liechtenstein, Mexiko, Kolumbien, Israel und Argentinien haben trustähnliche Institute geschaffen.
1.2.4 Wirtschaftliche Bedeutung des Trust in der Schweiz
In der Schweiz liegen zahlreiche zu Trusts gehörende, bzw. im Namen von Trusts verwaltete Vermögenswerte. Dies können Wertschriften-, Geld- oder andere Anlagen sein, welche im Rahmen eines Depot- / Kontoführungsvertrags o.ä. bei einer Bank in der Schweiz liegen, oder Aktien oder Obligationen von Schweizer Gesellschaften, welche durch Trusts im Ausland erworben werden. Schliesslich kann es sich auch um direkt oder indirekt gehaltene Immobilien und Mobilien handeln, welche auf Trusts übertragen werden.
Von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung sind sicher die bei den Banken in der Schweiz liegenden Vermögenswerte, auf welchen die Banken Depotgebühren, Wertschriftenkommissionen und Verwaltungsgebühren erheben. Infolge der erhöhten Mobilität von Privatpersonen wohnen vermehrt Begünstigte und andere Trustbeteiligte in der Schweiz. Es spezialisieren sich aber auch immer mehr in der Schweiz niedergelassene Firmen auf die Verwaltung von Trusts. Zentren hierfür sind die Finanzplätze Genf, Zürich, Basel und Lugano. Immer mehr Banken haben eigene Trustabteilungen. Daneben sind zunehmend auch Treuhandgesellschaften und Anwälte im Bereich der Trust-Planung und -Administration tätig. Dieses Geschäft verfügt über eine grosses Wachstumspotential, da die sog. offshore centers (Kanalinseln sowie gewisse Karibikinseln), auf denen bisher ein grosser Teil der Trusts errichtet wurde, zunehmend unter internationalen Druck geraten und die Schweiz sich hier als seriöse Alternative anbieten könnte, hat sie doch auf der einen Seite qualitativ hochstehende Verwaltungs- und Beratungsdienstleistungen sowie Diskretion und auf der