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Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten

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werden, bis die Gesetzesrevisionüber die Spitalfinanzierungin Kraft tritt. Diese

Gesetzesrevision soll erneut das dual-fixe FinanzierLlngsmodellvorschlagen, da die monistische Spitalfinanzierung, die im Expertenbericht zur 3. KVG-Revision als Zukunftslösung vorgeschlagen wird, noch zahlreiche Fragen aufwirft und ausgehend vom Ist-Zustand kaum ohne Zwischenschritt umgesetzt werden kann.

Managed Care (vgl. Bsc. [h] der Grafik in Ziffer 1.3.3 a.E.)

In den letzten Jahren hat sich international die Erkenntnis durchgesetzt, dass für eine qualitativ hochstehende und wirtschaftliche medizinische Behandlung integrierte Angebote notwendig sind, bei denen erstens die Patienten und Patientinnen während

des gesamtenDiagnose-und Behandlungsprozessesbegleitetund betreutund zweitens die Versicherer und Leistungserbringermit in die finanzielle Verantwor-

tung der gesamten Behandlung einbezogen werden (sog. Managed Care-Modelle der medizinischen Versorgung). Mit der 2. KVG-Revision hätten im Sinne der Förde-

rung solcher Managed Care-Modelle die Versicherer verpflichtet werden sollen,

allein oder zusammen mit anderen Versicherern, eine oder mehrere besondere Ver-

sicherungsformen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer anzubieten. Das Parlament hat hier vorgesehen, dass die Versicherer Modelle anzubieten haben, in denen die Leistungserbringer die mit den Versicherern vereinbarte Budgetverant-

wortung zu übernehmenhaben. Damit war faktisch ein Zwang zum Angebot eines

integrierten Versorgungsnetzes verbunden, das als Alternative zur Vertragsfreiheit

angesehenwurde. Dieser Zusammenhangist aus unserer Sicht aufzugeben.Viel-

mehr sollen die Netzwerke klar als Form von besonderen Versicherungsformen definiert und unabhängig von der Frage der Vertragsfreiheit gesetzlichverankert werden

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1.3.3 Zeitliche Umsetzung

Ein Hauptgrund für das Scheitern der 2. KVG-Revision dürfte in der hohen Zahl verschiedenster Themen zu finden sein, mit denen die Revisionsvorlage während der parlamentarischen Beratung ergänzt worden ist. Damit kumulierten sich die Widerstände gegen einzelne Revisionsthemen zu einer ablehnenden Mehrheit. Diese Tatsache spricht dafür, die einzelnen, für sich genommen weitgehend unbestrittenen

Revisionspunktewohl in eine ganzheitlicheStrategie, nicht aber in eine Gesamt-

vorlage einzubetten. Deshalb werden dem Parlament zwei grössere Gesetzgebungspakete vorgelegt, die je verschiedene Teilbotschaften enthalten. Die Kriterien für die Zusammensetzung der einzelnen Pakete bzw. Botschaften sind dabei entweder materieller (Zusammenführen thematischverknüpfter Bereiche) oder zeitlicher Art (Priorisierung derjenigen Bereiche, deren heutige gesetzliche Regelung befristet ist). In

Anwendung dieser Kriterien ergibt sich folgendeZusammensetzungund Etap-

pierung der nächsten Revisionspakete und –schritte im KrankenversichertIngsbereich