Vorlage

Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 12Fedlex · Vorlage

soll. Die Spitalfinanzierung kann und muss insbesondere deshalb in die zweite Etappe gelegt werden, weil zum einen die Umstellung auf die Leistungsfinanzierung eine gewisse Vorlaufzeit voraussetzt, eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2005 daher eh nicht möglich wäre, zum anderen die Gesetzesbestimmungen wegen der technischen Komplexität nochmals einer ordentlichen schriftlichen Vernehmlassung unterzogen werden sollen.

Botschaft 28: Die Zuordnung des Managed Care-Bereichs in das zweite Revisionspaket lässt sich ebenfallsmit der Notwendigkeit einer materiellenund zeitlichen Vorbereitung für die Umsetzung begründen. Zudem wird im Rahmen dieser Botschaft geprüft werden, inwieweit im Bereich der Medikamente weitere als die in den letzten Jahren bereits getroffenen Massnahmen umgesetzt werden können.

Pflegefrnanäenmg

Losgelöst von den beiden soeben skizzierten Gesetzgebungspaketenwird die Botschaft zur Neuordnung der Pflegefinanzierung, in Ausführung des erwähnten parlamentarischen Auftrages, spätestensim Dezember 2004 vom Bundesrat verabschiedet werden.

Überblick über die Gesetzesvorlagen desJahres 2004 in der Krankenversicherung

Gesetzgebungspaket 1 Gesetzgebungspaket 2 Botschaft Pflegefi Botschaft IA Botschaft 2A nan2äerung Gesamtschau über aILe [1]

Vorlagen 1A bis 2B

[a] Risikoausgleich

[b] Pflegetarife Botschaft 2B [c] Spitalfinanzierung [h] Managed Care (Verlängerung dringl. Bundesgesetz) Botschaft IB [d] Vertragsfreiheit Verabschiedung durch den Verabschiedung durch den Bundesrat voraussichtlich im Bundesrat voraussichtlich September 2004 im Dezember 2004 Botschaft 1C [e] Prämienverbilligung Botschaft ID [f] Kostenbeteiligung