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Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten
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Gesetzgebrrngspaket 1
Das erste Botschaftspaket soll zumindest teilweise, so etwa die Bestimmungen zur Prämienverbilligung,auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten. Das erste Gesetzgebungspaket besteht aus folgenden vier Botschaften:
• Botschaft 14: Die erste, hier nun vorliegende Botschaft regelt als thematische
Schwerpunkte:
–> die Verlängerungdes Risikoausgleichs:Der Risikoausgleichläuft Ende
2005 aus; da der RisikoausgleicheinenZusammenhangzu anderenRevisionsthemen aufweist, drängt es sich auf, die Verlängerung möglichst rasch zu verabschieden :
–> das Weiterführen und Einfrieren der Pflegetarife: Die Tarife müssen eingefroren werden, bevor die Erfüllung der Transparenzvorschriftenzu einer vol-
len Kostenübernahmedurch die Versicherer– und damitzu einemPrä-
mienschub – führt;
–> das dringliche Bundesgesetz zur Spitalfinanzierungist bis zum Inkrafttreten des dual-fixen Finanzierungsmodellszu verlängern, da die geltendeFassung bis zum 31. Dezember 2004 befristetist.
Als weitere Themen stehen Vorschriften für Geschäftsbericht und Rechnungslegung der Versicherer ( Art. 60 Abs. 4-6 der 2. KVG-Revision) und die Einführung einer Versichertenkarte (Art. 42a der 2. KVG-Revision) zur Diskussion.
• Botschaft 78: Die Vertragsfreiheitsoll den Zulassungsstoppfür ambulanteLei-
stungserbringer,der im Juli 2005 ausläuft,ersetzenund muss daher im ersten
Gesetzgebungspaket thematisiert werden. Als damit verbundenes Thema soll die Verstärkung der Sanktionsmöglichkeiten gegen Leistungserbringer (Art. 59 der
2. KVG-Revision) aufgenommen werden.
Botschaft 1C. Die Prämienverbilligung ist das zentrale sozialstaatliche Korrektiv der Kopfprämie und sollte daher aus sozialpolitischen Gründen – gerade im Hinblick auf die Verbesserungen für Haushalte mit Kindern, welche die im Rahmen der 2. KVG-Revision diskutierteLösung bringt – rasch vorgelegtund verabschiedet werden. Wegen des engen thematischen Zusammenhangs soll in dieser Botschaft auch die Frage der Leistungssistierung und des Wechselverbotes bei Nichtbezahlung der Prämien (Art. 61a der 2. KVG-Revision) wieder aufgenommen werden.
Botschaft ID-. Die Kostenbeteiligungsregeln beeinflussen die Prämienberechnung stark und müssen daher in der Regel spätestens Mitte Jahr verabschiedet worden sein, um den Versicherern die rechtzeitige Prämienkalkulation für das Folgejahr zu ermöglichen. Auch wenn unter diesem Aspekt ein Inkrafttreten neuer Kostenbeteiligungsparameterauf den 1. Januar 2005 kaum realistisch erscheint,ist es dennoch geboten,die Frage möglichstrasch einer Klärung zuzuführen
Gesetzgebüngspaket 2
Das zweite Gesetzgebungspaket soII dem Parlament vor der Herbstsession 2004 vorgelegt werden. Auch hier wird ein beschleunigtes Verfahren beantragt werden, so dass eine Verabschiedung in der Wintersession 2004 möglich sein sollte. Das zweite Paket ist thematisch wie folgt aufgeteilt:
• Botschaft 24: Schwerpunkt der ersten Botschaft der zweiten Etappe ist die Spi-
talfinanzierung, in welcher die dual-fixe Finanzierung vorgeschlagen werden