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Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten
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Subventionsbedarl '.emässModell (2001/2002) und Extrapolationl :
Jahr Total Subven- Zunahme des 1 Bundesbeiträge ! Bedarf an Kantonsbeiträgen3 tionsbedarf2 Subventions- 1 gemäss einfachem
bedarfs 1Bundesbeschluss
20012864
2002 3343 16.72% 2003 3616 8.17% 2004 3938 8.90% 2005 4252 7.97% 25841668
2006 4567 7.41% 26621905
2007 4923 7.80% 27412182
2008 5291 7.48% 28242467
2009 5662 7.01%
2010 6041 6.69%
2011 6468 7.07%
2012 6911 6.85%
Unter diesen Annahmen steigt im Zeitraum 2005 bis 2012 der gesamte Subventions-
bedmf jährlich um durchschnittlich7.2 Prozent oder um total rund 2.7 Milliarden
Franken,
Dieses Wachstum ist vor allem auf die unterschiedliche Entwicklung der Kosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gegenüber den Haushaltseinkonunen zurückzuführen. Durch die festgesetzten maximalen Haushaltsbelastungen
steigt die oberste Einkommensgrenzemit Anspruch auf Prämienverbilligu11gmit
jeder Prämienerhöhung und bewirkt aufgrund des niedrigeren Einkommenswachstums eine Ausweitung der anspruchsberechtigten Haushalte.
Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen
Nach Artikel 3b Absatz 3 Buchstabed des Bundesgesetzesvom 19. März 1965 über
Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG;
SR 831.30) wird bei der Berechnungdes Anspruches auf Ergänzungsleistungendie
kantonale Durchschnittsprämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung als Ausgabe angerechnet.Gemäss Artikel 54a der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV; SR 83 1.301) können die Kantone diese Beträge in die Abrechnung über die Prämienverbilligung einsetzen.
1 in Millionen Franken.
2 Ohne Berücksichtigungder kantonalenFestsetzungvon Höchsteinkommenund der
Referenzprämie.
3 Durch die kantonalen Instrumente der Festsetzung des Höchsteinkommens und der
Einteilung der Einkommenskategorien massgeblich beeinflussbar.