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Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten
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Die kantonale Ausgestaltung des differenzierten Sozialziels könnte sich in zweierlei Hinsicht auf die Abgrenzung zwischen Prämienverbilligung und Ergänzungsleistungen auswirken. Einerseits würden die Ergänzungsleistungenbei Personen, welche bisher voll oder höher als mit der neuenkantonalenAusgestaltungprärnienverbilligt waren, eine von der kantonalen Regelung des prozentualen Eigenanteils abhängige finanzielle Mehrbelastung erfahren. Zusätzlich würde die Differenz zwischen der durch das ELG berücksichtigten Durchschnittsprälnie und der durch die Prämienverbilligung ausgerichteten Referenzprämie zu einer Mehrbelastung der Ergänzungsleistungen führen.
Die Einführung eines Sozialziels zielt nicht auf eine Einschränkung der kantonalen
Möglichkeiten bezüglich der Ausrichtung von Prämienverbilligungenfür Ergän-
zu11gsleistungsbezüger.Die Ausgestaltung der relevanten kantonalen Ausführungsgesetze kann weiterhin so geschehen,dass für Ergänzungsleistungsbezügerdie Prä-
mien im bisherigen Umfang durch die Prämienverbilligungübernommenwerden.
Werden die bestehenden kantonalen Regelungen in diesem Bereich weitergeführt, sind keine finanziellen Verschiebungen zwischen der Prämienverbilligung und den Ergänzungsleistungen zu erwarten.
4.1.1 Auswirkungen auf den Bund
Die maximalen Bundesbeiträge werden durch einen neuen einfachen Bundesbe-
schluss für die Jahre 2005 bis 2008 festgelegt(vgl. Ziff. 3 BesondererTeil: Erläu-
terungen der einzelnen Bestimmungen, Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung). Die Bundesbeiträge gemäss einfachem Bundesbeschluss
wurden in den letztenJahren nie vollständigausbezahlt.Die Auszahlungsquotehat
aber kontinuierlich zugenommen (vgl. dazu 1.1.4 Allgemeine Umsetzungsprobleme, Auszahlungsquote der Bundesbeiträge).
Wenn man von einer gleichbleibenden durchschnittlichen Auszahlungsquote durch
die Kantone von 84 Prozent ausgeht(Stand 2002), kürzen sich die Bundesbeiüäge
entsprechend.
Auszuzahtende Bbmdesbeiträge (bei einer Auszahtungsquote von 84 Prozent
Aktueller Bundesbeschluss Teilrevision Prämienverbilligung,
2004 . 2007 Bundesbeschluss 2005 – 2008
Jahr Max Jährliche Max Jährliche Bundesbeiträge bei Bundes Erhöhung in % Bundes. Erhöhung in Auszahlungsquote beiträge be Ie % von 84% 20042349
20052384
20062420
20072456
2008
4 in MillionenFranken.
5 Einmalige Aufstockung von 200 Millionen Franken des im aktuelleneinfachenBundesbe-
schluss für das Jahr 2005 eingestelltenBetrags.