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Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten

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Maximalbelastungen pro Haushalt aus. Die berücksichtigten kantonalen Einkommensdaten der direkten Bundessteuer wurden mit den Lohn-Indizes auf die betreffenden Jahre hochgerechnet. Die zu Grunde liegende Prämienhöhe entspricht den kantonalen Durchschnittsprämien der jeweiligen Jahre; der in Artikel 65a Absatz 4 vorgesehenentieferen Referenzprämie wurde im Modell nicht Rechnung getragen. Der Subventionsbedarf würde durch die Berücksichtigung der tieferen Referenzprämie anstelle der DurchschnittspräIIlie sinken. Laut Schätzungen werden mit jedem Prozent, um das die Referenzprämie unter der Durchschnittsprälnie festgesetzt wird, rund 2 Prozent der gesamten Kosten eingespart. Auf die Festlegung von Höchsteinkommen in den Kantonen gemässArtikel 65a Absatz 6 wurde in den Berechnungen verzichtet.

Der potenzielleSubventionsbedarffür Bund und Kantonefür die beidenJahre

beläuft sich nach Modell auf 2864 Millionen Franken und 3343 Millionen Franken.

Dieser Subventionsbedarf kann durch zwei kantonale Instrumente massgeblich beeinflusst werden. Zum einen haben die Kantone die Möglichkeit, Höchsteinkommen festzulegen,ab denen sie keine Prämienverbilligungenmehr gewähren. Dadurch kann der durch die MengenausweitungbedingtenKostendynamikEinhalt geboten werden. In Abhängigkeit der kantonalen Ausgestaltung ist ein beträchtliches Potenzial für Kostenreduktionen vorhanden. Zum Anderen zeigen zusätzliche Berechnungen, dass mit variierender Einteilung der Einkommenskategorien und deren prozentualenBelastung in den Kantonendieser Subventionsbedarfnoch um maximal 12 Prozent gesenkt werden könnte.

Der Subventionsbedarf für die Prälnienverbilligung durch Bund und Kantone für die Jahre 2003 bis 2012 wurde aus denModellwerten extrapoliert. Die Extrapolation erfolgte unter der Annahme einer jährlichen Kostensteigerungin der obligatorischen Krankenpflegeversicherungum durchschnittlich4.5 Prozent, welche sich aus einer tendenziell steigenden Nominallohnentwicklung und einem abnehmenden Kostenwachstum durch Mengenausweitung zusammensetzt. Die durchschnittliche Nominallohnentwicklung von 2003 bis 2012 beträgt dabei 2.3 Prozent.