Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/117: Teilrevision von vier Verordnungen des Chemikalienrechts (Chemikalienverordnung, Biozidprodukteverordnung, Verordnung über die Gute Laborpraxis und Chemikaliengebührenverordnung) · 11 Seiten
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1. Einleitung
Das neue Chemikalienrecht ist am 1. August 2005 in Kraft getreten. Eine erste Revision verschiedener Verordnungen war erforderlich, um einerseits die Weiterentwicklung des europäischen Rechts zu gewährleisten und um andererseits Anpassungen und Korrekturen anzubringen, die aufgrund der Erfahrungen der ersten Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts gemacht wurden.
Die Anpassungen betreffen folgende Verordnungen:
• Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV)
• Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP)
• Verordnung über die Gute Laborpraxis (GLPV)
• Verordnung über Gebühren für den Bundesvollzug der Chemikaliengesetzgebung (Chemikaliengebührenverordnung, ChemGebV)
Die Teilrevisionen der Chemikalienverordnung, der Biozidverordnung und der Verordnung über
die Gute Laborpraxis beinhalten hauptsächlich Änderungen und Präzisierungen zur Verbesserung der Rechtssicherheit und der Verständlichkeit. Bei der ChemV und der VBP wurden zudem Anpassungen an das europäische Recht vorgenommen. Für Biozidprodukte, die bei Inkrafttreten der VBP bereits im Handel waren, wurden die Übergangsbestimmungen verlängert. In der Chemikaliengebührenverordnung erfolgte eine Anhebung der Gebühren für Biozidprodukte mit Mikroorganismen.
Die genannten Änderungen haben weder Auswirkungen auf den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt noch auf die personellen und finanziellen Ressourcen von Bund und Kantonen. Sie verbessern die Rechtssicherheit für die Wirtschaft und gestatten eine Harmonisierung mit dem europäischen Chemikalienrecht.
2. Vorgehen
Angesichts der beschränkten Auswirkungen der Teilrevisionen entschied man sich für ein Anhörungsverfahren. Dieses wurde vom EDI am 25. Juli 2006 eröffnet und dauerte bis zum 29. September 2006.
Die Kantonsregierungen und die wichtigsten vom Chemikalienrecht betroffenen Verbände und Organisationen wurden direkt kontaktiert. Alle Dokumente standen auf der Website des BAG öffentlich zur Verfügung.
Insgesamt trafen 44 Stellungnahmen ein. Es antworteten: alle Kantone bis auf zwei, ein Dachverband der Wirtschaft, 15 Verbände und 4 interessierte Organisationen, die nicht auf der Verteilerliste aufgeführt sind (vgl. Anhang 1).
3. Allgemeine Bemerkungen
Die grosse Mehrheit der Antwortenden begrüsst die vorgenommenen Korrekturen und Präzisierungen sowie die Anpassung an das europäische Recht. Die eingegangenen Kommentare beziehen sich ausschliesslich auf die Änderungen der ChemV und der VBP; die kleinen Korrekturen der GLPV und der ChemGebV gaben zu keinerlei Bemerkungen Anlass.
Mehrere Kantone und kantonsnahe Verbände begrüssen insbesondere die Harmonisierung der Bestimmungen zum Umgang mit Chemikalien zwischen BPV und ChemV. Die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie verlangt, unterstützt von einigen weiteren Verbänden, dass die Anpas-
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