Vorlage
Vernehmlassung 2005/121: Aktionsplan gegen Feinstaub - Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) · 13 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
F342-0424
Anhang 1 (Art. 3 Abs. 1)
Allgemeine vorsorgliche Emissionsbegrenzungen
Ziff. 41
Beträgt der Massenstrom an Staub 0,20 kg/h oder mehr, so dürfen die staubförmigen Emissionen gesamthaft 20 mg/m3 nicht überschreiten.