Vorlage

Vernehmlassung 2005/121: Aktionsplan gegen Feinstaub - Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) · 13 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

F342-0424

3 Feuerungen nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe h dürfen bis zum 31. Dezember 2007 ohne Nachweis der Konformität in Verkehr gebracht werden.

4 Holzfeuerungen dürfen bis zum 31. Dezember 2009 weiterhin ohne Nachweis der Konformität in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen von Anhang 4 erfüllen. Diese gelten insbesondere als erfüllt, wenn die Holzfeuerungen nach dem 31. Dezember 2003 von Holzenergie Schweiz mit dem Qualitätssiegel für Holzfeuerungen ausgezeichnet wurden.

IV

Diese Änderung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

xx.xx.2007 Der Bundespräsident: …

Die Bundeskanzlerin: …