Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/132: Internationale Gesundheitsvorschriften (Revision des Internationalen Sanitätsreglements) · 15 Seiten

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Umsetzung der IGV und Koordination zwischen Bund und Kantonen:

LU verlangt, dass die Ausgestaltung der Massnahmen zur Umsetzung der IGV in engem Dialog zwischen Bund und Kantonen und unter Einbezug der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ausgearbeitet werde. LU stellt ausserdem die Frage, wie Kantone, die keine ausreichenden Kapazitäten bereitstellen und damit im Ernstfall eine Gefahr für andere Kantone darstellen könnten, in die Verantwortung gezogen werden können. SH erwartet ebenfalls den Einbezug der Kantone, bzw. der GDK bei der Ausgestaltung der Massnahmen und bedauert das Fehlen konkreter Angaben zu den neuen Aufgaben der Kantone. BE regt an, dass nähere Ausführungen bez. der zu erwartenden Auswirkungen auf die Kantone in den erläuternden Bericht aufgenommen werden.

SP merkt an, dass die Koordination zwischen den betroffenen Stellen, bzw. zwischen Bund und Kantonen zu verstärken sind. Für FDP ist es unbestritten, dass die Koordination der Zuständigkeiten sowie die Abläufe in Krisensituationen optimiert werden müssen; die Überprüfung der Kapazitäten der Kantone wird ferner unter Hinweis auf die föderalistische Struktur der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in der Schweiz als wichtig erachtet, um eine Umsetzung der Massnahmen im Ernstfall innert kürzester Frist zu erlauben (genaue Kenntnis der Abläufe, etc.). Ebenfalls unter Hinweis auf die föderalistische Struktur der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sowie die Revision des EpG hält SRK fest, dass die nötigen Vorkehrungen zur besseren Steuerung und Koordination auf nationaler Ebene zu treffen seien (s. auch Ziffer 4.1 b), Art. 4, Zuständige Behörden).

Für ECO hat die Umsetzung der IGV auf der Basis der bereits bestehenden Zusammenarbeit mit den Kantonen, bzw. zwischen den Bundesstellen zu erfolgen. CVP und SVP verwahren sich gegen eine Ausweitung der Bundeskompetenzen im Gesundheitsbereich zulasten der Kantone durch die Umsetzung der IGV.

c) Bereitstellung der zur Umsetzung notwendigen finanziellen und personellen Mittel

SH erwartet, dass der Mehraufwand für die Kantone durch die Umsetzung der IGV minimiert, bzw. allfällige Mehrkosten durch den Bund übernommen werden. BE erachtet es als wichtig, dass die Umsetzung der IGV nicht zu einem finanziellen oder administrativen Mehraufwand für die Kantone führe. SG hält fest, dass aus der gesundheitspolizeilichen Tätigkeit an den Grenzstellen keine neuen Aufgaben, bzw. zusätzliche Kosten für die Kantone entstehen dürfen. H+ weist darauf hin, dass eine explizite separate Finanzierung (via KVG) nötig wäre, falls auch Spitäler und Kliniken Kernkapazitäten bereitstellen müssen.

RSD beantragt, dass die benötigte Logistik sowie Personalkapazitäten im Falle epidemiologischer Ereignisse auch für die internationale Rheinschifffahrt zu Lasten des Bundes zur Verfügung gestellt werden, analog zum System im Rahmen des Flughafennetzwerks. RSD verlangt zudem, dass nähere Ausführungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der nötigen Personalkapazitäten zur Umsetzung der IGV in den erläuternden Bericht aufgenommen werden.

ECO weist darauf hin, dass der Anforderung nach einer jederzeit verfügbaren Nationalen IGV-Anlaufstelle pragmatisch zu entsprechen sei, und lehnt den im erläuternden Bericht vorgeschlagenen Kredit- und Personalbedarf mit Hinweis auf die u.a. ungenügende Spezifizierung desselben ab; sollten sich nach weiteren Abklärungen zusätzliche Mittel als nötig erweisen, wäre der Mehrbedarf an (Personal-) Ressourcen daher BAG-intern zu kompensieren. SVP fordert, dass die veranschlagten Mehrkosten von 1.8 Mio. Franken sowie allfällige weitere, im Rahmen der EpG-Revision hinzukommende Kosten BAG-intern zu kompensieren seien. CVP merkt an, dass die Forderung nach einer jederzeit verfügbaren Nationalen IGV-Anlaufstelle durch bestehende Ressourcen des BAG erfüllt werden könne. Aus Sicht von STV ist eine optimale Vernetzung bestehender Stellen einem Ausbau der Kapazitäten auf Bundesebene vorzuziehen.