Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/132: Internationale Gesundheitsvorschriften (Revision des Internationalen Sanitätsreglements) · 15 Seiten

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3 Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die generellen Stossrichtungen der Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden:

IGV: Explizite o- IGV: Grundsätzl. IGV: Grundsätzliche Äusserungen

der implizite Zu- Zustimmung Zustimmung, aber nur zu Einzel-

stimmung Umsetzung in expliziter Antrag auf themen* oder Umsetzung in CH: CH: Einzelne Anbringen eines Verzicht auf

Begrüssung od. Anregungen, Vorbehalts eine Stellung-

keine wesentl. Anträge oder Umsetzung in CH: nahme Einwände Kritikpunkte Diverse Kritikpunkte

Kantone AG, BL, BS, FR, AI, AR, BE, GE, GL, UR

JU, NE, NW, SO, LU OW, SG, SH,

VD, VS TG, ZG, ZH

Parteien CSP, LPS, SP CVP, FDP SVP

Dachverbände Städte der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Dachverbände KV, sgv ECO

der Wirtschaft

Weitere Organi- Post, SAMW, H+, RSD, STV FRS*, USGEB*, sationen SGSH, SRK, Uni- VKCS

que, VKS

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften werden in keiner der eingereichten Stellungnahmen abgelehnt. Die meisten der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmen den IGV grundsätzlich zu; von mehreren werden sie explizit oder zumindest implizit begrüsst, wobei auf verschiedene, positiv bewertete Neuerungen durch die Totalrevision der IGV hingewiesen wird. In einer Stellungnahme wird explizit das Anbringen eines Vorbehalts gefordert (zu Art. 40 IGV, Gebühren).

Verschiedene Kantone haben ähnliche Stellungnahmen eingereicht; ihre Anliegen betreffen hauptsächlich Art. 6 IGV (Meldung von Ereignissen) und dessen Auswirkungen wie auch Möglichkeiten für den Umgang damit; sie befürworten zudem ein Festhalten an der Zuständigkeit des Bundes bez. Grenzstellen. Mehrere Kantone weisen auf die Notwendigkeit einer Klärung der Abläufe, bzw. einer Verbesserung der Koordination zwischen ihnen und dem Bund bei akuten Gesundheitsgefährdungen hin; sie erwarten ferner, dass sie bei der Ausgestaltung der Massnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der IGV beigezogen werden. Ähnliche Bemerkungen und Anregungen bez. der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen werden auch von andern Vernehmlassungsteilnehmenden vorgebracht. Vor allem Parteien warnen vor neuen Bundeskompetenzen auf Kosten der Kantone.

Inhaltlich begrüsst werden u.a. die durch die Totalrevision der IGV erreichte Verbesserung des internationalen Informationsaustauschs sowie die Neuregelung bez. Umgang mit unbekannten Krankheiten. Die Notwendigkeit einer sehr guten internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Epidemien wird von niemandem in Frage gestellt. An der Ausdehnung des Anwendungsbereichs der IGV