Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/132: Internationale Gesundheitsvorschriften (Revision des Internationalen Sanitätsreglements) · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

ECO betont, dass die IGV nicht zu einer Ausweitung der Staatshaftung führen dürften. VS nimmt zur Kenntnis, dass die IGV juristisch nicht direkt anwendbar seien.

JU ist mit der Bundeskompetenz bez. Zustimmung zu den IGV einverstanden. CSP verzichtet mit dem Hinweis auf die Bundeskompetenz auf eine weitergehende Stellungnahme.

b) Umsetzung/Verhältnis zwischen Bund und Kantonen

IGV und schweizerische Rechtsordnung sowie Revision des Epidemiengesetzes:

VS nimmt zur Kenntnis, dass die schweizerische Rechtsordnung den IGV genügt. BS und FDP stellen fest, dass durch die Übernahme der IGV keine Rechtsanpassungen in der Schweiz nötig sind. FRS bemerkt, dass grundsätzlich keine Anpassungen auf Gesetzesebene aufgrund der IGV notwendig sind.

BS hält fest, dass dem noch bestehenden Verbesserungsbedarf (Regelung Kompetenzen Bund – Kantone, Abläufe, etc.) im Rahmen der Revision des Epidemiengesetzes (EpG) mittelfristig Rechnung getragen werde. BL begrüsst die Überarbeitung der Gesetzgebung auf Bundes- und kantonaler Ebene ausgehend von den IGV und die neuen Instrumente (z.B. IGV-Anlaufstelle, Möglichkeit für Massnahmen im Landverkehr, etc.). Für AG sind die Anpassungen der Gesetzgebung aufgrund der IGV auf nationaler und kantonaler Ebene folgerichtig.

FDP unterstützt die Optimierung der Koordination und Zuständigkeiten sowie der Abläufe in Krisensituationen in der Schweiz im Rahmen der Revision des EpG, und weist darauf hin, dass dies auch Ziel der IGV sei. ECO unterstützt die präjudizierende Wirkung der IGV auf die Revision des EpG, wehrt sich aber gegen eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des EpG; dieses ist weiterhin auf Infektionskrankheiten zu beschränken.

VS wird die Revision des EpG inkl. die Anpassungen im Zusammenhang mit den IGV im Rahmen der GDK aufmerksam verfolgen. VD stellt fest, dass die Umsetzung der IGV mittelfristig gewisse Anpassungen der Rechtsetzung auf Bundesebene nach sich ziehe und wünscht eine Beteiligung an diesen Arbeiten. STV erwartet, in die Vernehmlassung zu den Änderungen auf Verordnungsebene einbezogen zu werden. Unique und H+ gehen davon aus, dass es möglich sein werde, zur Revision des EpG, bzw. zu allfälligen rechtlichen Anpassungen im Zusammenhang mit den IGV Stellung zu nehmen.

CVP fordert eine Liste der aufgrund der IGV auf Stufe Verordnung sowie in der laufenden Revision des EpG vorzunehmenden Veränderungen, um die Auswirkungen der IGV analysieren zu können. ECO bittet ebenfalls um eine Liste der auf Stufe Verordnung vorzunehmenden Veränderungen, bzw. deren Auswirkungen.

Aus Sicht SVP schwächt der Schengen-Beitritt die grenzsanitarische Sicherheit und ist daher im Widerspruch zu den IGV, welche eine Verstärkung der Gesundheitsschutzmassnahmen fordern. SVP sieht zudem einen Widerspruch in den Aussagen im erläuternden Bericht, dass die Rechtsordnung in der Schweiz den Anforderungen der IGV genüge und Verbesserungen in Abstimmung mit den IGV in der laufenden Revision des EpG aufgenommen würden.

Meldung und Überprüfung von Ereignissen:

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende (AR, AI, GE, OW, SH, SG, TG, ZG, ZH) äussern sich zu den Themen Meldung und Überprüfung von Ereignissen und den Auswirkungen daraus auf die Schweiz (s. dazu im Einzelnen Ziff. 4.1 b), Art. 6 und 10).

Die Städte halten fest, dass das von den IGV geforderte Melde- und Überwachungssystem in der Schweiz bereits durch das Meldesystem Arztpraxen/Spitäler - Kantonsarzt/-ärztin - Bund gegeben ist. AR, OW, SG, SH, ZG und ZH befürworten aus Gründen der Beschleunigung des Meldeverfahrens und der Kostenersparnis das Festhalten an der Zuständigkeit des Bundes bez. der Grenzstellen (s. auch Ziffer 4.1 b), Art. 6, Meldung).