Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/132: Internationale Gesundheitsvorschriften (Revision des Internationalen Sanitätsreglements) · 15 Seiten
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auf alle Ereignisse, die eine akute Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können, nimmt ebenfalls niemand Anstoss; sie wird im Gegenteil verschiedentlich begrüsst. Unbestritten ist auch die Schaffung einer rund um die Uhr verfügbaren IGV-Anlaufstelle im BAG. Einige der Vernehmlassungsteilnehmenden sind der Ansicht, dass allfällige zur Umsetzung der IGV benötigte finanzielle und personelle Ressourcen BAG-intern kompensiert werden sollten, bzw. die Bereitstellung allfälliger zusätzlicher Ressourcen sehr gut begründet werden müsse.
Einige wenige Vernehmlassungsteilnehmende verzichten aus verschiedenen Gründen ausdrücklich auf eine Stellungnahme, ohne die IGV aber explizit zurückzuweisen. Sie begründen dies damit, dass sich durch die Inkraftsetzung der IGV keine wesentlichen Neuerungen für sie ergeben würden, bzw. dass sie nur marginal betroffen seien oder dass ihnen das - für eine Stellungnahme notwendige – Fachwissen fehlen würde. Zwei Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich zudem nicht explizit über die IGV als solche, sondern sprechen lediglich einzelne Bereiche an (Stellungnahme zu einem einzelnen Artikel der IGV bzw. Kenntnisnahme, dass für die Umsetzung der IGV grundsätzlich keine Anpassungen auf Gesetzesstufe notwendig sind und Verzicht auf weitere Bemerkungen).
4 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens im Einzelnen
4.1. Bemerkungen zu den IGV
a) Allgemeine Bemerkungen
BL äussert uneingeschränkte Zustimmung zu den IGV. Die IGV erhalten die volle Zustimmung auch von NE. LU und GE begrüssen die IGV und befürworten die im Rahmen der Revision vorgenommenen Änderungen. Für AG stellen die IGV eine zeitgemässe Weiterentwicklung des bisherigen ISR dar. BS stimmt den IGV zu und begrüsst insbesondere den durch die Totalrevision erreichten besseren Schutz der öffentlichen Gesundheit.
SO begrüsst die Revision der IGV und unterstreicht dabei die Neuregelung bez. des Umgangs mit unbekannten Krankheiten. TG begrüsst die IGV ausdrücklich und erachtet es als besonders sinnvoll, dass der Katalog der zu meldenden übertragbaren Krankheiten offen formuliert ist.
VS begrüsst die Totalrevision der IGV unter Hinweis auf die dadurch erreichte Verbesserung bzw. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit. JU nimmt von den IGV Kenntnis, wobei auf die Notwendigkeit einer weltweiten Sicht bez. Gesundheitsgefährdungen hingewiesen wird.
SG begrüsst die IGV, BE und VD stimmen ihnen zu. AR, AI, OW, SH, ZG, ZH sowie Städte begrüssen die IGV grundsätzlich; letztere weisen dabei darauf hin, dass eine Beurteilung der IGV ohne Kenntnis der Stellungnahmen der Kantone schwierig sei.
LPS stimmt den revidierten IGV zu und begrüsst die erweiterten Möglichkeiten, im Notfall Massnahmen zu ergreifen sowie die Koordination und Kommunikation zwischen den verantwortlichen Stellen auf nationaler und internationaler Ebene zu verbessern. SP ist mit den vorgeschlagenen IGV einverstanden und stellt fest, wie wichtig internationale Regelungen und Zusammenarbeitsformen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten sind. CVP und ECO unterstützen die IGV generell, wobei CVP feststellt, dass harmonisierte Standards und Vorschriften zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung notwendig sind. SVP erklärt, dass die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung von Epidemien zentral sei, und fordert eine Epidemienbekämpfung ohne übertriebenen staatlichen Aktivismus.