Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten
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Systems begrüsst, welche dem institutionellen Anleger erlaubt, das Indexmodell zu wählen. Zudem können die privaten Eigentümer sicher sein, dass die reellen Kosten und die Mietzinseinnahmen übereinstimmen. Bei fehlender Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter sollte das Kostenmietemodell zur Anwendung kommen. Dies entspricht eher den Bedürfnissen der privaten Vermieter, welche die Mehrheit der Beteiligten darstellt.
SD keine allgemeinen Bemerkungen.
SVP Die Vorlage wird abgelehnt, da nach der Ablehnung zweier Mietrechtsvorlagen für eine weitere Revision keine Notwendigkeit besteht. Zudem wird die Revision als nicht befriedigend eingestuft. Zwar würde der Kompromissvorschlag mit der Einführung des dualen Systems einer Kosten– und Indexmiete die heutige undurchsichtige Verknüpfung von Kosten– und Marktelementen grundsätzlich beseitigen und damit eine gewisse Vereinfachung bei der Mietzinsgestaltung schaffen. Bei der konkreten Ausgestaltung der beiden Systeme sieht man dennoch gewisse Mängel. Insbesondere lässt sich eine Beschränkung der Mietzinsanpassung auf 80% der Teuerung bei der Indexmiete nicht rechtfertigen. Weiter greift der Vorschlag, etwa mit der Möglichkeit der Anfechtung der Anfangsmiete, tief in die Vertragsfreiheit der Parteien ein. Aus diesen Gründen wird die Ansicht vertreten, dass auf eine weitere Revision verzichtet werden sollte.
SPS Einige Prinzipien des Entwurfs können befürwortet werden. Dieser bedarf allerdings noch einer genaueren Umsetzung.
Der Mangel an Mietwohnungen, welcher in einigen Regionen der Schweiz vorkommt, führt zu einer ununterdrückbaren Mietzinsspirale nach oben. Die Mieten stellen einen zu grossen Teil des Familien– oder Unternehmensbudgets dar und führen somit zu einer Erhöhung der sozialen Verarmung und bremsen den Konsum. Der Entwurf genügt in dieser Hinsicht nicht.
Das dualistische System wird abgelehnt. Das Mietrecht sollte weiter transparenter werden und bedarf einer Vereinfachung. Der Entwurf beinhaltet eine weitere Verkomplizierung und das dualistische System führt zu einer doppelten Rechtssprechung.
Weiter sollten wichtige oder politisch sensible Fragen im Obligationenrecht enthalten sein und nicht bloss in der ausführenden
Verordnung.Zudem wird ein Ausbau des Kündigungsschutzes gefordert.
3. Organisationen
SMV Es wird nicht unterstützt, dass Mietverhältnisse über Geschäftsmiete von den Schutzbestimmungen ausgenommen werden. Weiter wird das dualistische System abgelehnt, da wirtschaftliche und soziale Kräfteverhältnisse die schwächere Vertragspartei hindern, eine freie Wahl zu treffen. Zudem führt dieses System zu zwei Rechtssystemen, mit dazugehöriger Rechtssprechung und verkompliziert zusätzlich. Der vom Volk erst kürzlich verworfenen Methode der Vergleichsmiete wird zusätzliches Gewicht verliehen. Begrüsst wird die Bruttomiete als
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