Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/35: Verfassungsbestimmung und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 49 Seiten

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SAGV, SBV, sgv_usam,

SGCI, SVDI) sulm)

Patienten- 5 33

organisati- (avanti, mente, (DVSP, handicap, (insieme,

onen patCH, SA, SPO) SAI) KVEB,

SHMK)

Ethikkom- 36

missionen + (EKBB, NEK, (AGEK, Dialog,

Institute für SGBE) EBF, ETH_EK, KEK,

Ethik MEKKW)

Kirchliche 3 13

Organisati- (SIG, skf, VFG) (EFS) (SBK, sek,

onen VKAS)

Privatper- 22

sonen (mg, mt) (br, uw)

Weitere Or- 10 5 114

ganisatio- (allicane, EKKJ, (EDB, H+, sdi, SSV, (anthro, (CP18, nen FGR, fisio, KFPE, SVV) Appell, UniGE_R,

SBLV, SBVPP, ASPDV, Uni-SVBG, SVEDS, DSB, EvB, NE_IDS, WEG) GenAu, UniNE_R) HLI, Ja-

Komp, JzL,

KSM, SAG)

Total 64 38 20 265

102 (positiv und neutral) 51 (negativ)

Damit schätzen 64 Vernehmlassungsteilnehmende den Gesamtentwurf grundsätzlich positiv ein. In allen positiven Stellungnahmen wird hingegen Einzelkritik geübt, d.h. es gibt keine Stellungnahme, die den Entwurf ohne Einschränkung begrüsst.

51 Vernehmlassungsteilnehmende beurteilen den Gesetzesentwurf negativ. Darunter sind 20 der Meinung, der Entwurf sei zu forschungsfeindlich. Aus diesen Stellungnahmen lässt sich herauslesen, dass der Entwurf die Bedürfnisse der Forschung nicht ausreichend berücksichtige (überreguliert, schwächt den Forschungsplatz Schweiz, nicht praxistauglich).

26 der negativen Stellungnahmen sind gegenteiliger Auffassung; sie kritisieren, dass der Entwurf zu forschungsfreundlich sei, d.h. den Bedürfnissen der Forschung werde zu viel Rechnung getragen, während der Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte nicht garantiert werden.

5 Stellungnahmen können weder der Motivation "zu forschungsfeindlich" oder "zu forschungsfreundlich" zugeordnet werden; ihre Motivation ist unterschiedlich oder bleibt unklar.

Bei den Negativ-Stellungnahmen ist anzumerken, dass das Ausmass an Kritik variiert, d.h. nur ein kleiner Teil lehnt den Gesetzesentwurf explizit ab. Folgende Vernehmlassungsteilnehmenden lehnen den Entwurf explizit ab, weil er zu forschungsfeindlicht sei: SVP, sgv_usam und SNF. Von den Vernehmlassungsteilnehmenden, die den Entwurf als zu forschungsfreundlich einstufen, lehnen 19 den Entwurf explizit ab19.

18 CP lehnt den Entwurf ab, weil sie grundsätzlich gegen ein Bundesgesetz sind.

19 Grüne, aefu, anthro, Appell, ASPDV, EvB, ffg, GenAu, HLI, Ja-Komp, JzL, KSM, SAG, SBK, SHMK, USKA, UniBE_kikom, VKAS, uw.