Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/35: Verfassungsbestimmung und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 49 Seiten

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Patientenorganisationen 1 37

(SHMK) (DVSP, mente, SAI) (avanti, handicap,

insieme, KVEB,

patCH, SA, SPO)

Ethikkommissionen + 5 22

Institute für Ethik (AGEK, Dialog, (SGBE, EBF) (ETH_EK, NEK)

EKBB, KEK,

MEKKW)

Kirchliche Organisatio- 1 51

nen (SBK) (EFS, sek, SIG, skf, (VKAS)

VFG)

Privatpersonen4

(br, mg, mt, uw)

Weitere Organisationen 4 917

(Appell, H+, SAG, (alliance, EDB, fisio, (anthro, ASPDV, CP, UniGE_R) SBVPP, SVBG, SSV, DSB, EKKJ, EvB,

SVV, UniNE_IDS, FGR, GenAu, HLI, UniNE_R) Ja_Komp, JzL, KFPE, KSM, SBLV, sdi,

SVEDS, WEG)

Total 43 5951

Demnach bevorzugt die Mehrheit der Kantone die Kantonsvariante. Für die Bundesvariante plädieren in erster Linie die kleineren Kantone (ohne eigene Forschungszentren), während die grösseren Kantone, die forschungsaktiv sind, der Kantonsvariante den Vorzug geben.

Fast alle Parteien geben der Bundesvariante den Vorzug. Bei der biomedizinischen Forschung selbst wird die Bundesvariante leicht bevorzugt. Allerdings ist in dieser Kategorie die Anzahl der Indifferenten relativ hoch.

Während es der Sozialwissenschaft/Psychologie, den Patientenorganisationen und den Privatpersonen mehrheitlich egal ist, welches Ethikkommissionsmodell umgesetzt wird, zeichnet sich bei den Vertretern der Wirtschaft eine Präferenz für die Bundesvariante ab. Die kantonalen Ethikkommissionen wünschen sich die Kantonsvariante, während die nationalen ethischen Institutionen sich auch die Bundesvariante vorstellen können oder indifferent sind (EBF, NEK, SGBE). Die "weiteren Organisationen" äussern sich sehr heterogen zur Variantenfrage.

Betrachtet man alle Stellungnahmen, so gibt es insgesamt keine eindeutige Präferenz für eine bestimmte Ethikkommissionsvariante. Zwar bevorzugen etwas mehr Vernehmlassungsteilnehmende die Bundesvariante; insgesamt wird dies aber durch die grosse Anzahl der Indifferenten wieder ausgeglichen.

In der folgenden Tabelle werden die Argumente jener Vernehmlassungsteilnehmenden zusammengefasst, die sich a) die Kantonsvariante wünschen oder sich b) für die Bundesvariante aussprechen: