Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/35: Verfassungsbestimmung und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 49 Seiten

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38 Vernehmlassungsteilnehmende nehmen keine Gesamtbewertung des Entwurfs vor und die Stellungnahmen lesen sich weder positiv noch negativ, weshalb sie als "neutral / gemischt" bezeichnet sind.

Vereinfacht lässt sich sagen, dass rund 2/3 der Vernehmlassungsteilnehmenden den Entwurf positiv bzw. neutral beurteilen, während 1/3 eine negative Beurteilung vornehmen.

Betrachtet man die einzelnen Kategorien, so schätzt die Mehrheit der Kantone den Entwurf positiv oder neutral ein. Die Parteien sind mehrheitlich neutral. Etwas mehr als die Hälfte der biomedizinischen Forschung ist positiv bzw. neutral gegenüber dem Entwurf eingestellt, während die Sozialwissenschaften und Psychologie den Entwurf eindeutig negativ bewerten. Die Stellungnahmen der Wirtschaft sind hinsichtlich der Forschung „in vivo“ mehrheitlich positiv, hinsichtlich der Forschung „in vitro“ jedoch negativ. Es fällt auf, dass sowohl KMU-F als auch die Grossunternehmen (inter) den HFG-Entwurf bezüglich der "in vitro" Forschung für überreguliert halten. Die Patientenorganisationen und die Ethikkommissionen haben mehrheitlich positive und neutrale Stellungnahmen verfasst, während sich bei den kirchlichen Organisationen die positiven und negativen Stellungnahmen die Waage halten. Die Kategorie "weitere Organisationen" ist sehr heterogen zusammengesetzt, so dass es schwierig ist, für diese Kategorie aussagekräftige Tendenzen aufzuzeigen. Insbesondere NGOs des linken Spektrums sind forschungskritisch und lehnen den Entwurf explizit ab.

4.2 Übersicht: Ethikkommissionsvarianten

Der Gesetzesentwurf schlägt zwei verschiedene Modelle für die zukünftige Ausgestaltung der Ethikkommissionen vor. Zum einen eine Kantons- und zum anderen eine Bundesvariante. In der folgenden Tabelle werden die Präferenzen bezüglich der Ethikkommissionsvarianten dargestellt.

Übersicht: Ethikkommissionsvarianten Kantonsvariante Bundesvariante indifferent

Kantone 18 71

(AG, AI, BE, BL, BS, (AR, GL, GR, JU, (SH)

FR, GE, LU, NE, NW, SZ, TI)

OW, SG, SO, TG,

UR, VD, VS, ZG, ZH)

Parteien 18

(Grüne) (csp, CVP, EDU,

EVP, FDP, LPS, SP,

SVP)

Biomedizinische For- 10 1812

schung (private und öf- (aefu, KAV, SGIM, (Biobank, Gen, (ahe, CHUV, ffg,

fentliche und deren Ver- SNF, UniBE_kikom, IBCSG, inter, isrec, FMH, Insel, SGP,

bände) UniBS_M, UniGE, KHM, KrebsL, K- SGRM, SKB, SSBS,

UniLau, Unispi- Reg, Onco, SAKK, UniGE_M, UniZH,

tal_BS, VKS) SAMW, SANW, USKA)

SAV, SLSA, SWTR,

UniBE, UniBS_IP,

VFfL)

Sozialwissenschaften + 1 15

Psychologie (SBAP) (SGS) (FSP, KDIPS, SAGW,

SEG, SVPW)

Wirtschaft 2 62

(sgv_usam, SBV) (economie, FER, (KMU-F, sulm)

hbb, SAGV, SGCI,

SVDI)