Bericht Gesetz

Vernehmlassung 2005/35: Verfassungsbestimmung und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 137 Seiten

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- Die Entnahme, Aufbewahrung und Verwendung von Materialproben und Daten ist eine

«Verantwortungskette», weshalb jede Biobank über eine verantwortliche Person (Treuhänder, curateur) verfügen soll. Diese Person soll für den Schutz der Spenderinnen und Spender sowie für die Qualitätssicherung der Biobank verantwortlich sein.

- Biobanken sollen staatlich beaufsichtigt werden.

1.8.4 Nuffield-Council on Bioethics: Human Tissue. Ethical and Legal Issues

Die britische Ethikkommission für Bioethik (Nuffield Council) hat im April 1995124 eine Stellungnahme über biologisches Material menschlichen Ursprungs veröffentlicht. Die Stellungnahme umfasst die Entnahme und Verwendung von biologischem Material zu Forschungs- und zu medizinischen Zwecken. Der Schwerpunkt des Berichts liegt primär auf den Voraussetzungen für die Entnahme und Nutzung von biologischem Material, weniger auf der Aufbewahrung des biologischen Materials. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte der Stellungnahme zusammengefasst:

- Die Einwilligung nach Aufklärung soll in Form einer «Generaleinwilligung» (broad con-

sent) erfolgen, da Materialproben und Daten, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung gewonnen werden, auch für die Forschung weiter verwendet werden.

- Die Entnahme und Nutzung biologischen Materials von Kindern oder urteilsunfähigen

Erwachsenen soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

- Die Entnahme und Verwendung biologischen Materials von verstorbenen Personen soll

erlaubt sein, wenn eine rechtmässige Einwilligung vorliegt.

- Die Einrichtung von Biobanken (tissue banks) soll auf der Basis von professionellen Non-

Profit-Organisationen erfolgen.

- Für die Forschung mit anonymisiertem biologischem Material bedarf es keiner Zustim-

mung einer Ethikkommission.

- Biobanken für die Forschung und für therapeutische Zwecke sollen in einem zentralen

Register erfasst werden.

1.9 Öffentliche Debatte

1.9.1 Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung TA-SWISS

Das Zentrum für Technologiefolgenabschätzung TA-SWISS beim Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) in Bern organisierte in den Jahren 2003 und 2004 ein PubliForum mit rund 30 erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern125 sowie PubliTalks mit insgesamt 60 Jugendlichen im Alter zwischen 18 und 23 Jahren. Mit diesen partizipativen Verfahren wurde die Meinung von Erwachsenen und Jugendlichen zum Thema Forschung am Menschen eingeholt. Nachfolgend sind die wichtigsten Resultate dieser Veranstaltungen zusammengefasst126:

- Der Schutz der Versuchsperson ist heute zwar gewährleistet, kann aber in einzelnen As-

pekten verbessert werden. So ist z.B. für eine medizinische und psychologische Betreuung

124 Nuffield-Council on Bioethics, Human Tissue. Ethical and Legal Issues, London, 1995, vgl. http://www.nuffieldbioethics.org/go/ourwork/humantissue/introduction.

125 Das Bürgerpanel bestand aus 29 Personen, die hinsichtlich des Geschlechts, des Alters, der sprachlichen Zugehörigkeit sowie des beruflichen Hintergrundes soweit als möglich ausgewogen ausgewählt wurden.

126 Vgl. http://www.ta-swiss.ch/www-remain/reports_archive/publications/2004/Buergerbericht_deutsch.pdf.