Bericht Gesetz

Vernehmlassung 2005/35: Verfassungsbestimmung und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 137 Seiten

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- Die Gewährleistung des Datenschutzes bei der Verwendung von Proben biologischen Ma-

terials: Dieses Material soll ohne Wissen und Einwilligung der Betroffenen für keinen anderen Forschungszweck als den ursprünglich vorgesehenen verwendet werden dürfen.

- Die Regelung der finanziellen Entschädigung von Versuchspersonen sowie der Versiche-

rung von Folgeschäden bei klinischen Versuchen.