Bericht Gesetz
Vernehmlassung 2005/35: Verfassungsbestimmung und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 137 Seiten
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- Die Gewährleistung des Datenschutzes bei der Verwendung von Proben biologischen Ma-
terials: Dieses Material soll ohne Wissen und Einwilligung der Betroffenen für keinen anderen Forschungszweck als den ursprünglich vorgesehenen verwendet werden dürfen.
- Die Regelung der finanziellen Entschädigung von Versuchspersonen sowie der Versiche-
rung von Folgeschäden bei klinischen Versuchen.